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MTV V British Life GmbH & Co. KG

Bild: MTV V British Life GmbH & Co. KG
Verein Anlegerschutzanwälte e.V
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(openPR) Die Anleger der MTV V British Life GmbH & Co. KG (MTV) erhielten Anfang April 2012 einen Brief, der Ihnen das Desaster ihrer Anlage klar vor Augen führt. Die MTV teilt mit, sie rechne damit, dass die Anleger nur 66,56 % Ihrer Einlage zurück erhalten werden.

Dieser Verlust erhöht sich für die Anleger noch um das Agio von 5 %, das beim Erwerb der Beteiligung zu zahlen war. Es wird also nichts mit der den Anlegern beim Verkauf der Beteiligungen prognostizierten Rendite von 10,31 % pro Police.
Bei der MTV handelt es sich um einen geschlossenen Fonds, der mit „gebrauchten“ britischen Lebensversicherungen handelt, die sich auch aufgrund der Finanzkrise sehr schlecht entwickelt haben. Bei den bis zum 31.12.2011 verkauften oder fällig gewordenen Policen wurde ein Verlust von durchschnittlich 7,95 % erzielt. Bei einzelnen Policen betrug der Verlust sogar über 25%.

Dass das Endergebnis voraussichtlich noch viel schlechter ausfallen wird, liegt wahrscheinlich auch daran, dass die Kosten für die Verwaltung des Fonds von jährlich ca. 130.000 EUR stark ins Gewicht fallen.

Die Beteiligungen wurden unter anderem von der Postbank Finanzberatung AG vertrieben. Gegen diese hat das Mitglied des Anlegerschutzanwälte e. V., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kai Malte Lippke, Leipzig, für einen 75-jährigen Anleger beim Landgericht Leipzig eine Klage auf Rückabwicklung der Beteiligung wegen fehlerhafter Kapitalanlagenberatung erhoben. Hierin wird der Postbank Finanzberatung AG zum Einen vorgeworfen, dass die Beteiligung nicht zum Alter und den Vermögensverhältnissen des Anlegers passt, zum Anderen, dass der Berater der Postbank Finanzberatung AG nicht über die speziellen Risiken eines Handels mit gebrauchten britischen Lebensversicherungen aufgeklärt hat. Das Gericht hat auf den 14.06.2012 einen Verhandlungstermin angesetzt.

Die Anlegerschutzanwälte e.V. raten betroffenen Anlegern in Lebensversicherungsfonds, sich beraten zu lassen.

Mehr Infos auf http://www.anlegerschutzanwalt.de

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