(openPR) Wie heute berichtet wird, ist das Chapter-11-Verfahren der LTAP US LLLP gescheitert. Das Gericht hat danach Gläubigerschutz für die Gesellschaft verweigert. Sollte es bei dieser Entscheidung bleiben, droht der Zugriff der finanzierenden Wells Fargo Bank auf den Lebensversicherungspool der LTAP.
Für die Anleger der BAC-Life-Trust-Fonds, die in die LTAP investiert haben, bedeutet dies, dass in diesem Fall die durch den Fonds investierten Gelder wohl verloren wären. Was nach der Verwertung von den Sachwerten der LTAP übrig bleibt, ist nun völlig offen. Nach derzeitigem Sachstand droht die Verwertung in voller Höhe der Vermögensgegenstände der LTAP, die Gesellschaft würde quasi liquidiert.
Nach Angaben der BAC Berlin Atlantic Capital Gruppe sollen nun Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung geprüft werden. Außerdem will man Schadensersatzansprüche gegen die Bank prüfen. Es erscheint aber zumindest zweifelhaft, ob für die Anleger noch etwas aus der LTAP zu retten ist.
„Wer sich als Anleger falsch beraten oder in sonstiger Weise geschädigt fühlt, sollte sich spätestens jetzt über seine Rechte informieren. Den Anlegern droht in der Folge des gescheiterten Verfahrens der LTAP nun ein herber Verlust mit Blick auf Ihre Beteiligungen, sofern sich der Fonds an der LTAP beteiligt hat. Dies ist bei zahlreichen BAC Life Trust Fonds der Fall“, sagte Rechtsanwalt Andreas Eickhoff von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei HEE Rechtsanwälte in Berlin.
„Wir vertreten Anleger, denen die Beteiligung als sicheres Investment verkauft worden ist. Zum Teil wurden Spareinlagen und Lebensversicherungen aufgelöst, um den Fondsanteil zu erwerben. Wenn hier mit einer ähnlichen Sicherheit geworben wurde, kann von einer Falschberatung ausgegangen werden. In diesem Fall haftet der Berater oder die Beratungsgesellschaft für den entstandenen Schaden“, so Eickhoff weiter.
Zudem stellt sich spätestens jetzt die Frage, inwiefern das Management der LTAP, der Fonds selbst und der BAC Fehler gemacht haben könnte. Hier ist insbesondere die Frage, ob Anleger rechtzeitig über den geplanten Beitritt bzw. die Investition ihres Fonds in die LTAP informiert worden sind.
Die Probleme der LTAP waren bereits Gegenstand der Gesellschafterversammlung der Fonds, an der die Rechtsanwälte Eggert und Eickhoff der Kanzlei HEE Rechtsanwälte persönlich teilgenommen haben. Die Versammlung am 19.01.2011 betraf folgende Fonds:
Life Trust Two GmbH & Co. KG
Life Trust Sechs GmbH & Co. KG
Life Trust Sieben GmbH & Co. KG
Life Trust Premium Acht GmbH & Co. KG
Life Trust Premium Zehn GmbH & Co. KG
Life Trust Elf GmbH & Co. KG
Life Trust Premium Zwölf GmbH & Co. KG
Life Trust Vierzehn GmbH & Co. KG











