(openPR) HEE Rechtsanwälte hat für eine Mandantin gegen die Bau Consult GmbH Bauträger- und Sanierungsgesellschaft aus Chemnitz geklagt und gewonnen. Es ging um Schadensersatz und Rückabwicklung nach einer Falschberatung zum Erwerb einer Eigentumswohnung.
Das Landgericht Chemnitz hat zunächst festgestellt, dass zwischen der von HEE Rechtsanwälte vertretenen Mandantin und der Bau Consult GmbH ein Beratungsvertrag zustande gekommen ist, im Rahmen dessen der durch den Vermittler vertretene Verkäufer verpflichtet ist, den Erwerber vollständig und richtig über all diejenigen Umstände aufzuklären, die ersichtlich für den Käufer relevant sind.
Das Gericht hat nach entsprechendem Vortrag von HEE Rechtsanwälte festgestellt, dass die im Berechnungsbogen angegebene, angeblich für die Wohnung zu erzielende Miete zu hoch ist. Es lag eine Abweichung von mehr als 19% vor.
Auch im Hinblick auf die im Berechnungsbogen angegebenen Tilgungsleistungen stellte das Gericht eine Beratungspflichtverletzung des Bauträgers fest. Dort war die Tilgung mit monatlich knapp 50 Euro angegeben, obwohl schon allein an die DKB Deutsche Kreditbank AG, die den Wohnungserwerb finanzierte, weitaus höhere monatliche Tilgungsleistungen erbracht werden müssen. In diesem Zusammenhang stellt das Landgericht Chemnitz zu recht fest, dass die Klägerin zum Zeitpunkt der Vorlage des Darlehensangebotes bereits ein bindendes Kaufvertragsangebot abgegeben hatte, so dass sie auf Gedeih und Verderb der DKB und deren Konditionen ausgeliefert war und dementsprechend nicht mehr die Möglichkeit hatte, sich anders zu entscheiden.
Auch die Steuerersparnis war im Auftrag der Bau Consult GmbH falsch berechnet worden.
Das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 26.02.2013 hat das Geschäftszeichen 7 O 955/12.
Leider hat die Bau Consult GmbH Bauträger- und Sanierungsgesellschaft nach ihrer Verurteilung Insolvenz angemeldet.








