(openPR) Bonn, 23. August 2011: Vom 1. September bis zum 25. November 2011 läuft die Zeichnungsfrist für die zweite Tranche des „Zurich Investment Zertifikates“. Dabei handelt es sich um eine fonds- und zertifikatgebundene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren. Der Fokus dieses Produktes liegt in der finanziellen Absicherung im Alter. Zielgruppe sind insbesondere Kunden Anfang bis Mitte Fünfzig, die Teile ihres Vermögens (zum Beispiel aus einer ablaufenden Lebensversicherung, fällig werdende Sparanlagen etc.) in eine sicherheits- und gleichzeitig renditeorientierte Altersvorsorge investieren möchten. Die erste Tranche wurde im Herbst 2007 platziert.
Das Kombinationsprodukt aus der Banken- und Versicherungswelt
In den ersten zwölf Jahren wird der Sparbeitrag in das Kapitalschutzzertifikat „Zurich Zertifikat Dezember 2023“ angelegt, welches von der Deutschen Bank emittiert wird. Bei längerer Laufzeit wird das Kapital zum Ende der Zertifikatsphase in Investmentfonds umgeschichtet. Zurich bietet Kunden dabei alle Vorteile einer Rentenversicherung: Zum Abruftermin wird das Vertragsguthaben mit dem garantierten Rentenfaktor verrentet, alternativ kann auch eine Kapitalauszahlung oder Fondsanteilsübertragung gewählt werden. Im Todesfall während der Ansparphase erhalten die Hinterbliebenen den Marktwert des Zertifikats – mindestens den eingezahlten Einmalbeitrag.
32 Prozent Rendite garantiert
„Hohe Ertragschancen ergeben sich aus der 100-prozentigen Partizipation des Zertifikats an der durchschnittlichen Entwicklung des führenden europäischen Aktienindizes Euro Stoxx 50“, erklärt Dr. Michael Renz, Vorstand für den Bereich Leben der Zurich Gruppe in Deutschland. Nach zwölf Jahren Versicherungsdauer ist eine garantierte Mindestrendite in Höhe von 32 Prozent des Einmalbeitrags abgesichert, und zwar über die gesamte Laufzeit des Zertifikats hinweg. Ebenso ist natürlich auch der eingezahlte Einmalbeitrag in volle Höhe garantiert. „Bei Ablauf wird der höhere Wert an den Kunden ausgezahlt – entweder die garantierte Mindestrückzahlung in Höhe von 132 Prozent oder – sofern höher – der Durchschnittswert der Wertentwicklung des Euro Stoxx 50“, so Renz.
Altersvorsorge mit Steuerprivilegien
Kunden profitieren auch von den Steuervorteilen: Erfolgt die Kapitalauszahlung als Rente, sind die Erträge in der Aufschubzeit steuerfrei. In der Rentenzahlungszeit wird nur der günstigere Ertragsanteil besteuert. Dieser richtet sich nach dem Renteneintrittsalter. Geht ein Kunde beispielsweise mit 60 Jahren in Rente, wird der Ertragsanteil mit 22 Prozent und mit 67 Jahren mit 17 Prozent besteuert. Bei einer einmaligen Auszahlung des Kapitals ist die Hälfte der Erträge steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und der Versicherungsnehmer mindestens das 60. Lebensjahr vollendet hat. Bei Tod der versicherten Person wird die vereinbarte Leistung einkommensteuerfrei ausgezahlt. Sofern die Freibeträge nicht ausgeschöpft sind, kann auch die Erbschaftsteuer entfallen.












