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Compliance: Der Umgang mit Regeln ist rating- und kreditrelevant

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Finpoint
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(openPR) An Corporate Compliance führt auch im Mittelstand kein Weg vorbei: Mögliche Verstöße gegen Gesetze und Regelungen bergen nicht nur persönliche Haftungsrisiken für Inhaber und Geschäftsführer. Auch dem Unternehmen drohen gegebenenfalls große Belastungen, weshalb interne Strukturen zur Einhaltung von Vorschriften mitentscheidend für Rating und Kreditkonditionen sind, wie Constantyn Nieuwenhuis, Geschäftsführer von FINPOINT, der unabhängigen Finanzierungsplattform für den Mittelstand, in einem Whitepaper erklärt.



Schon seit Jahren nehmen die im Wirtschaftsleben zu beachtenden Vorschriften und Gesetze zu, werden immer mehr Pflichten auf Unternehmen verlagert. Im gleichen Maß wächst das Risiko, Regelverstöße zu begehen. Dabei nur an Betrugs- oder Korruptionsdelikte zu denken, die ja bereits bei unüberlegten Einladungen an Geschäftspartner im Raum stehen, greift zu kurz. Compliance ist nur ein moderner Begriff für das Legalitätsprinzip: Schon immer war der Betriebsinhaber verpflichtet, die für seinen Betrieb geltenden Vorschriften einzuhalten, widrigenfalls ihm ein Bußgeld droht (§ 130 OWiG). Compliance umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, um das rechtmäßige Verhalten der Unternehmen, der Geschäftsführung und der Belegschaft im Blick auf alle gesetzlichen Gebote und Verbote zu gewährleisten. Gleichzeitig beschreibt Compliance auch die Managementfunktion, denn das Unternehmen ist so zu führen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden: Es ist das Risiko zu steuern, dass die Normen und Verhaltensanforderungen eingehalten werden, um zivil- oder strafrechtliche Sanktionen zu vermeiden. Nicht das Risiko als solches ist im Fokus, denn das Eingehen von Risiken gehört zum Unternehmertum; entscheidend ist vielmehr, wie das Risiko analysiert, bewertet, gesteuert und eingegrenzt wird.

Neben Betrug und Korruption gibt es zahlreiche weitere Bereiche, in denen auch und gerade mittelständische Unternehmen womöglich aus Unkenntnis die aber nicht vor Strafe schützt - folgenreiche Fehler machen können. Dazu zählen etwa Markenschutzverletzungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Mängel in der Produktsicherheit, Beratungsfehler, IT-Sicherheitslücken und Datenschutzverstöße, vor allem aber Umweltdelikte, aber auch sozialrechtliche Verstöße, unzureichender Arbeitsschutz oder Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots. Die Liste ließe sich beliebig erweitern, zum Beispiel um steuerrechtliche Vergehen oder Straftatbestände rund um den Bereich Unternehmensfinanzierung und Insolvenz.

Regelverstöße gefährden Unternehmer und Unternehmen

Die Folgen solcher Gesetz- und Regelverstöße können finanzieller Natur sein, sich in Form substanzieller Geldbußen, Schadensersatzforderungen oder hoher Aufklärungskosten als schwere Belastung für das Unternehmen erweisen. Es droht auch, dass der Versicherungsschutz verloren geht. Sollte es zu Strafverfahren kommen, sind sogar Gefängnisstrafen möglich. Schon langwierige Untersuchungen dürften der Unternehmensreputation erheblich schaden und Auftrags- bzw. Absatzchancen gefährden – ganz zu schweigen von der existenzbedrohenden Situation, in die ein ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geratener Geschäftsführer seine Firma stürzen würde.

Corporate Compliance ist mitentscheidend für das Rating

Das Szenario macht deutlich, dass Corporate Compliance nicht nur aus haftungsrechtlichen Gründen im Interesse eines jeden Unternehmers liegen muss. Es geht um Reputation, um Risiken, die schnell die Wettbewerbs- und Zahlungsfähigkeit einer Firma in Frage stellen können und damit schon im Vorfeld deren Rating beeinflussen, auch das interne Rating der Hausbank. Unternehmen, die keine vorbeugenden Maßnahmen ergreifen, erfahren deshalb immer öfter eine Herabstufung der Bonität und damit eine Verteuerung ihrer Fremdfinanzierungskosten. Mittelfristig drohen sogar drastischere Konsequenzen: Im Hinblick auf Basel III werden Banken die Kreditrisiken künftig noch strenger bewerten. Bei Unternehmen, die sich nicht zu Corporate Compliance bekennen und die keine klaren Strukturen und Regelungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften implementiert haben, steht dann womöglich die Kreditwürdigkeit selbst auf dem Spiel.


Vorteile durch stringentes Risikomanagement
Kleine und mittlere Unternehmen könnten einwenden, dass ihre Flexibilität und Schnelligkeit durch solche Risikomanagementsysteme behindert wird und ihnen dadurch erst recht ein Wettbewerbsnachteil entsteht. Die Möglichkeit, dass sorglos agierende Mitbewerber schneller und anders entscheiden, als Unternehmen mit Corporate Compliance-Strukturen ist grundsätzlich gegeben. Allerdings wird aufgrund des steigenden Regelungsdrucks mittelfristig keine Firma mehr an einem soliden Risikomanagement vorbeikommen. Im Gegenteil: Je früher und stringenter sich Mittelständler dieser Aufgabe stellen, desto besser wird es ihnen gelingen, sich als verlässlicher Geschäftspartner und im Rating-Sinn hochgeschätzter Finanzierungsnehmer zu positionieren.

Was tun?

Es gibt kein „Compliance“-Gesetz, es gibt auch kein „Rundum-Sorglos-Paket“. Jedes Unternehmen muss die für es geltenden Betriebspflichten aus allen Rechtsquellen, auch aus Gerichtsurteilen, ermitteln, denn ohne lückenlose Kenntnis der Betriebspflichten kann die Geschäftsleitung ihre Pflicht zur gewissenhaften Unternehmensführung nicht erfüllen. Die Betriebspflichten müssen in nachvollziehbarer Weise und in eindeutiger Zuweisung von Verantwortung delegiert werden; die Erfüllung und die Einhaltung der Betriebspflichten müssen kontrolliert werden und die Kontrolle muss gerichtsfest dokumentiert werden. Das erfordert Aufwand und kostet Geld, das wegen der drohenden Konsequenzen aber nicht eingespart werden sollte.

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