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Geldanlage bei der DSK Leasing - Erneute Millionenverluste?

(openPR) Die Geldanleger der Rothmann Gruppe müssen den nächsten Schlag verkraften; nach vielen Vermögensverlusten ereilt die DSK Leasing Anleger eine Mitteilung vom 29.07.2011: Die Gesellschaft soll wegen massiver Verluste zum Jahresende 2011 beendet werden. Das möge man als Gesellschafter mittragen. Argumentiert wird damit, dass die Gesellschaft nur Kosten produziert und keine Hoffnung besteht, diese schlechte Einnahmesituation zu ändern.


Mit anderen Worten: das Geld ist weg?

Rechtsanwalt Tintemann, Gründungspartner der Kanzlei Dr. Schulte & Partner Rechtsanwälte dazu im Gespräch mit dem Autor:

Dr. Schulte, Rechtsanwalt:
"Herr Tintemann, was müssen die Anleger jetzt wissen? Sie vertreten viele Geschädigte."

Rechtsanwalt Tintemann:
"Es gibt hohe Verluste; überschlägig hat die DSK bisher ca. 60 Mio Euro an Anlegergeldern eingesammelt. Nach der nun vorgelegten Berechnungsgrundlage sollen hiervon noch ca. 15 Mio Euro vorhanden sein. Ein hoher Verlust in Höhe von ca. 75% der eingesammelten Gelder. Die Beteiligungskonten der einzelnen Anleger weisen daher in der Regel einen beachtlichen Verlust aus. Dies gilt vor allem für Anleger der Anlagevariante "Classic", die auch schon sog. Ausschüttungen auf ihre Anlagesumme erhalten haben."
"Der vorgeschlagene Tauschhandel wegen einer Aktienbeteiligung, der einen Erwerb von Aktien der AutoBank AG vorsieht, funktioniert nur dann, wenn das Kapitalkonto der Anleger sich überhaupt noch im Plus befindet. Das ist erfahrungsgemäß bei Anlegern der Anlagevariante "Classic" bei den Fonds der Rothmann Gruppe nicht der Fall", urteilt Rechtsanwalt Sven Tintemann, der viele Anleger aus Fonds der Rothmann Gruppe in den letzten Jahren für die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte betreut hat.

Dr. Schulte, Rechtsanwalt: "Wie soll denn jetzt gestimmt werden?"

Rechtsanwalt Tintemann: "Bei der Abstimmung sollten die Anleger daher zunächst mit "Nein" stimmen. Eine Liquidation der Gesellschaft hat bisher ungeklärte Folgen. Es ist nicht erkennbar, was genau nach der Liquidation übrig bleiben wird.
Zudem ist nicht einzusehen, weshalb die bisherige Komplementärin DSK Leasing Verwaltung GmbH als Liquidatorin eingesetzt werden soll. Hier ist bereits aus Gründen der Transparenz eine unabhängige Liquidatorin zu verlangen.“

Aus Gründen des Anlegerschutzes verlangt daher Rechtsanwalt Tintemann eine ordentliche Gesellschafterversammlung: "Zuletzt ist aus Gründen der Transparenz eine Abstimmung im Rahmen einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der DSK zu verlangen. Ein Abstimmung so wichtiger Themenkomplexe ohne die Möglichkeit einer Aussprache und ohne die Möglichkeit anderer Anträge, kann nicht im Sinne des Anlegerschutzes sein."

Wichtig wäre eine Verwaltung der Gelder durch neutrale und erfahrene Dritte; näheres hierzu in dem Interview mit einer externen Verwalterin; siehe http://www.bankenskandal.de/bank/schieflage-garbe-logimac-ag-fonds-ra-roehlke-audaxa-interview.php

Autor: Dr. Schulte, Rechtsanwalt, Berlin, August 2011
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.

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