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Gegen falsche eBay-Bewertungen ist ein Kraut gewachsen

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(openPR) Wie man sich gegen unfaire Bewertungen bei Onlineauktionen wehrt

Gute Käufer-Bewertungen sind Voraussetzung für erfolgreiches Verkaufen bei eBay. Diesen Umstand nutzen immer öfter auch Mitkonkurrenten für sich und versuchen, andere Verkäufer durch negative Bewertungen aus dem Feld zu schlagen. Doch gegen falsche Bewertungen kann man sich wehren. Darauf weist die Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, Betreiberin des Internet-Mustershops www.legalershop.de, hin.



So bietet eBay selbst Maßnahmen an, gegen falsche Bewertungen vorzugehen. Der Verkäufer ist zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung berechtigt. Auch kann die Bewertung bei Zustimmung des Käufers innerhalb einer bestimmten Frist gelöscht werden. Weist die Bewertung strafrechtlich relevanten Inhalt auf, ist das Onlineauktionshaus ist direkt zur Löschung verpflichtet. Ein weiterer Weg, sich zur Wehr zu setzen, ist die direkte Vorgehensweise gegen nicht gerechtfertigte Bewertungen. Im Fall einer falschen Tatsachenbehauptung kann unmittelbar gegen den Bewerter vorgegangen und notfalls gerichtlich die Zustimmung zur Löschung der Beurteilung verlangt werden.

Heukrodt-Bauer, Expertin für Onlinerecht, zur Materie: „Tatsachen erkennt man daran, dass sie – im Gegensatz zu Meinungsäußerungen – überprüfbar sind. Demnach lässt sich eine Bewertung wie ‚Die Lieferung hat zwei Wochen gedauert!’ objektiv überprüfen. Ist sie falsch, muss sie zurückgenommen werden. Der Bewerter darf seine Meinung auch nicht frei äußern, wenn diese dem Gebot der Sachlichkeit widerspricht, wie die eBay-Regeln es verlangen. Bei überzogenen, unsachlichen Werturteilen in dem Sinne ‚Hier würde ich vom Kauf abraten, nie wieder!’ ist daher ebenfalls Vorsicht geboten, denn der Bewertete kann die Löschung verlangen.“

Legalershop.de ist ein Mustershop, der die rechtlichen Anforderungen bei Internetgeschäften am Bildschirm veranschaulicht. Das Internetangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Shop selbst einrichten und betreuen und dabei keine anwaltliche Prüfung auf Rechtssicherheit vornehmen lassen. Das von der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer betriebene Portal informiert über rechtssicheres Verkaufen im Internet, wobei legalershop.de entweder online oder auf CD-ROM genutzt werden kann. Während Bücher und juristische Abhandlungen das Thema nur theoretisch behandeln, geht es bei legalershop.de um die praxisgerechte Darstellung. Alle Kaufoperationen können „live“ durchgeführt werden. Infozeichen an den rechtlich relevanten Stellen leiten zu leicht verständlichen Erklärungen und Rechtsthemen über. Zum Inhalt gehören unter anderem Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden, die Anbieterkennzeichnung und Internetauktionen. Sämtliche Musterformulierungen können übernommen werden.

Weitere Informationen unter www.legalershop.de

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