openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Neuer Text - Widerrufsrecht bei Dienstleistungen

Bild: Neuer Text - Widerrufsrecht bei Dienstleistungen

(openPR) Der Bundestag hat die Vorschrift zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen im Fernabsatz zum 4. August 2009 neu gefasst. Das Informationsportal legalershop.de der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer empfiehlt Internethändlern, die eine Dienstleistung anbieten, ihre Widerrufsbelehrung anzupassen.
Der bisherige Text der Musterwiderrufsbelehrung zum Erlöschen des Widerrufsrechts ist nicht mehr gültig. Während das Widerrufsrecht bisher vor Ende der Widerrufsfrist erlosch, wenn der Kunde zugestimmt hatte, lautet der neue Beleh-rungstext nun: "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben." Das Widerrufsrecht kann nun nicht mehr erlöschen, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst oder der Ausführung vorher per Checkbox ausdrücklich zugestimmt hat. Voraussetzung ist vielmehr nur noch, dass der Vertrag beiderseits erfüllt wurde – und der Kunde somit auch bezahlt hat. „Daher ist es sinnvoll, Dienstleistungen ab sofort möglichst nur noch gegen Vorkasse anzubieten, um das Erlöschen des Widerrufsrechts zu bewirken“, erklärt Rechtsanwältin Heukrodt-Bauer.
Die Texte der Belehrungen zum Widerrufsrecht bei Dienstleistungen müssen umgehend angepasst werden. „Eine Frist, in der der alte Belehrungstext noch übergangsweise genutzt werden dürfte, hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Die Än-derungen sollten so schnell wie möglich vorgenommen werden, denn es ist zu befürchten, dass Abmahnanwälte wie üblich unmittelbar aktiv werden“, warnt die Expertin für eCommerce-Recht.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 345936
 1070

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Neuer Text - Widerrufsrecht bei Dienstleistungen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von legalershop.de

Bild: Endlich Rechtssicherheit für Internethändler?Bild: Endlich Rechtssicherheit für Internethändler?
Endlich Rechtssicherheit für Internethändler?
Mainz, 17. März 2008 Neue Musterbelehrungen zum 01. April 2008 Das Bundesjustizministerium hat auf die anhaltende Kritik der Rechtsprechung an den bisherigen Mustern für die Widerrufs- oder Rückgabebelehrung reagiert und neue Musterbelehrungen veröffentlicht. Nach einer Vielzahl von Abmahnungen tritt zum 01. April 2008 die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) in Kraft. Das Informationsportal legalershop.de der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer empfiehlt Internethändlern, die neuen Mu…
Bild: eBay-Händler benötigen doch keine Information über das Zustandekommen des VertragsBild: eBay-Händler benötigen doch keine Information über das Zustandekommen des Vertrags
eBay-Händler benötigen doch keine Information über das Zustandekommen des Vertrags
Mainz, 21. Februar 2008 Aktuelles Urteil vom LG Frankenthal widerspricht Beschluss des LG Leipzig Nach einem neuen Urteil des Landgerichts (LG) Frankenthal vom 14.02.2008 (Az. 2 HK.O 175/07) müssen eBay-Händler in ihren Angeboten nun doch nicht über das Zustandekommen des Vertrags und die Speicherung des Vertragstextes informieren. Das Informationsportal legalershop.de der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer empfiehlt Händlern dennoch, entsprechende Hinweise vorerst in ihre eBay-Angebote zu übernehmen. Das aktuelle Urteil aus Fran…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: DKB Bank: Darlehenswiderruf gelungenBild: DKB Bank: Darlehenswiderruf gelungen
DKB Bank: Darlehenswiderruf gelungen
… deutlich, da der Darlehensnehmer nicht erkennen kann, wann exakt seine Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Noch gilt: Ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so beginnt das Widerrufsrecht nicht zu laufen und ein Darlehensnehmer kann sein Widerrufsrecht auch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages noch ausüben. Vorteil für den Darlehensnehmer: Er kann …
Erster eBay-Händler aufgrund erneuter eBay-Panne abgemahnt
Erster eBay-Händler aufgrund erneuter eBay-Panne abgemahnt
… nimmt diesen Artikel nicht zurück“ davon ausgehen, dass er diesen Artikel nicht zurückgeben könne, trotz Verpflichtung des Online-Händlers, dem Verbraucher ein Widerrufsrecht einzuräumen. Dass der eBay-Händler zusätzlich auf einer eBay-Shopseite eine Widerrufsbelehrung veröffentlicht hatte (und auch dorthin von seiner Artikelbeschreibung aus verlinkte), …
Bild: Werbung mit Zeitschriftenabo muss auf fehlendes Widerrufsrecht hinweisenBild: Werbung mit Zeitschriftenabo muss auf fehlendes Widerrufsrecht hinweisen
Werbung mit Zeitschriftenabo muss auf fehlendes Widerrufsrecht hinweisen
… Meinung: Es mag zwar merkwürdig erscheinen, ist aber Gesetzeslage, dass auch über nicht bestehende Rechte informiert werden muss. Daher ist jeder Anbieter von Waren oder Dienstleistungen im Fernabsatz, auch und gerade dann, wenn ausnahmsweise ein Widerrufsrecht nicht besteht, gut beraten, seine Werbung und seine Angebote daraufhin zu überprüfen, dass …
Bundesgerichtshof - Vorlagebeschluss an den EU-Gerichtshof zur Auslegung der Fernabsatzrichtlinie
Bundesgerichtshof - Vorlagebeschluss an den EU-Gerichtshof zur Auslegung der Fernabsatzrichtlinie
… erfolgen. (3) Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, kann der Verbraucher das in Absatz 1 vorgesehene Widerrufsrecht nicht ausüben bei - Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, deren Ausführung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Frist von sieben Werktagen gemäß Absatz 1 begonnen hat; - Verträgen zur Lieferung von Waren oder …
Bild: Internetrecht / e-Commerce - Neue Widerrufsbelehrung im Zusammenhang mit dem Angebot von DienstleistungenBild: Internetrecht / e-Commerce - Neue Widerrufsbelehrung im Zusammenhang mit dem Angebot von Dienstleistungen
Internetrecht / e-Commerce - Neue Widerrufsbelehrung im Zusammenhang mit dem Angebot von Dienstleistungen
… ist das sog. Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten. Online-Anbieter von Dienstleistungen sollten daher dringend Ihre Widerrufsbelehrung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen und ggf. gestalten lassen. Das neue Gesetz lässt die Rechtslage …
Bild: Widerrufsbelehrung auch in PrintwerbungBild: Widerrufsbelehrung auch in Printwerbung
Widerrufsbelehrung auch in Printwerbung
… beim Vertragsschluss nicht persönlich in die Augen sehen können, gelten die strengen Vorgaben zum Widerrufsrecht, den Informationspflichten und vieles mehr. Also auch, wenn Waren oder Dienstleistungen aus einem Katalog, über das Telefon, per SMS, per Fax, Postkarte o.ä. geschlossen werden muss ein Widerrufsrecht gewährt werden. Und: Es muss eben auch …
Bild: Brennstoffspiegel: Heizölbestellung ohne WiderrufsrechtBild: Brennstoffspiegel: Heizölbestellung ohne Widerrufsrecht
Brennstoffspiegel: Heizölbestellung ohne Widerrufsrecht
… Mitgliedsstaaten sehen bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht nach den Art. 9 bis 15 vor, wenn • Abs. b) Waren oder Dienstleistungen geliefert werden, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist …
Bild: Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung vor RatifizierungBild: Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung vor Ratifizierung
Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung vor Ratifizierung
… Rufnummern arbeiten, drohen Strafen bis zu 10.000 Euro. Ferner können Verträge u.a. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen künftig ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, so wie es heute schon bei allen anderen am Telefon abgeschlossenen Verträgen möglich ist. Die wesentlichen Änderungen …
Bild: Messestand kann beweglicher Geschäftsraum seinBild: Messestand kann beweglicher Geschäftsraum sein
Messestand kann beweglicher Geschäftsraum sein
… Ausflug geschlossen werden, der von dem Unternehmer oder mit seiner Hilfe organisiert wurde, um beim Verbraucher für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu werben und mit ihm entsprechende Verträge abzuschließen (das sind die sog. Kaffeefahrten). Dabei, und jetzt wird es für den Messestand relevant, ist ein Geschäftsraum • ein …
Bild: Kostenloses Whitepaper: Alles, was Shopbetreiber zum neuen Widerrufsrecht wissen müssenBild: Kostenloses Whitepaper: Alles, was Shopbetreiber zum neuen Widerrufsrecht wissen müssen
Kostenloses Whitepaper: Alles, was Shopbetreiber zum neuen Widerrufsrecht wissen müssen
Ab dem 11. Juni 2010 gilt in Deutschland ein neues Widerrufsrecht für alle, die im Internet Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Trusted Shops erklärt in einem kostenlosen Whitepaper, was sich für Online-Händler ändert. Zudem erhalten Shopbetreiber angepasste Musterformulierungen für den praktischen Einsatz in ihrem Online-Shop. Das neue Whitepaper …
Sie lesen gerade: Neuer Text - Widerrufsrecht bei Dienstleistungen