(openPR) Klares Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes: Die Zulassungsentscheidung zum Volksfest 2010 für den „Expo Star“ (Hablützel & Bruch AG) - somit gegen das „Steiger Riesenrad“ (Steiger oHG) war eindeutig rechtswidrig.
So entschied am Donnertag, 09.06.11 das Stuttgarter Verwaltungsgericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Bertels und verurteilte die Landeshauptstadt Stuttgart und deren Veranstaltungs-gesellschaft „in.Stuttgart“. Der Veranstalter müsse bei seiner Ermessensentscheidung von einem richtigen Sachverhalt ausgehen. Hier war man zu Unrecht davon ausgegangen, dass beide Riesenräder die gleiche Höhe haben. Das verwundert – umso mehr, da das „Steiger Rad“ seit 1980 über 30 Gastspiele in Stuttgart absolvierte - ist doch das „Steiger Riesenrad“ als größtes mobiles Riesenrad der Welt international anerkannt.
Steiger Riesenrad vollständig rehabilitiert.
Selbst am Prozesstag konnte der Inhaber des „Expo Stars“ Oscar Bruch keinen verbindlichen Beweis für die Höhe seines Riesenrades erbringen. Theo Rosenzweig, „Steiger Riesenrad“, konnte hingegen die exakte Höhe seines Rekordhalters durch das in Deutschland für Fahrgeschäfte vorgeschriebene Baubuch nachweisen. Der Höhenunter-schied wurde jetzt mit ca. 4 Metern ermittelt. („Steiger Riesenrad“ 60,01 Meter, „Expo Star“ ca. 56,70 Meter)
Theo Rosenzweig (40) darf seinen Betrieb und das „Steiger Riesenrad“ zu Recht als vollständig rehabilitiert sehen. Gleichzeitig wurde ihm durch das Urteil sein Höhenrekord für das größte mobile Riesenrad der Welt – das „Steiger Riesenrad“ erneut bestätigt.
„Die Höhe ist für diese Art von Fahrgeschäften maßgeblich und stellt ein absolutes Alleinstellungsmerkmal dar. Sie allein führt zu entscheidenden Vorteilen. Das musste eindeutig geklärt werden und hier hätte nur das Steiger Riesenrad die volle Punktzahl erhalten dürfen. Allein dieser Unterschied führte zur Spitzenposition des „Steiger Riesenrades“ in der Gesamtbewertung“, führte Anwalt Andy Grote aus.
Theo Rosenzweig, Inhaber und Betreiber des „Steiger Riesenrades“ zeigte sich nach der Urteilverkündung erleichtert: „Das ist eine klare Aussage zur Fairness und neutralen Bewertung für alle Bewerber mit positiven Auswirkungen auf die gesamte Branche. Hier hat die Gerechtigkeit gesiegt. Nach über 3 Jahrzehnten in Stuttgart hat uns die Absage nicht nur getroffen, sondern unserer Reputation als Vorzeigebetrieb und Marktführer in der Branche zunächst sehr geschadet. Diese, logisch nicht nachzuvollziehende, Entscheidung ließ Spielraum für unglaubliche Spekulationen. Wir sind mit diesem Urteil rehabilitiert und hoffen, dass uns so etwas nicht noch einmal geschieht.“
Ein richtungweisendes Urteil für alle Schausteller.
In der Tat ist dieses Urteil eine gute Nachricht für die gesamte Schausteller Branche. Denn nach Feststellung des Gerichts ist ein Veranstalter an klare Vorgaben gebunden und kann auch in der Anwendung seiner eigenen Punktebewertung nicht nach belieben verfahren. Hieran wird sich „in.Stuttgart“ auch für die Zukunft halten müssen.
Wenn ein Veranstalter es zulässt, dass ein Bewerber durch Falschbehauptung und unwahre Angaben eine Zulassung erschleicht handelt er rechtswidrig. So gesehen hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht mit seinem Urteil eine Lanze für den fairen Wettbewerb der Geschäfte im Zulassungsverfahren gebrochen. Es ist eine gute Nachricht für alle Schausteller, dass Fairness siegt und sie nicht ungeschützt der Willkür eines Veranstalters ausgeliefert sind.
Auf eine weitere Teilnahme am Stuttgarter Volksfest angesprochen sagte Rosenzweig: „ Unsere Bewerbung lag fristgerecht beim Veranstalter vor. Von einer Entscheidung für Riesenräder habe ich bis heute noch nichts gehört.“











