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Medienfonds - Urteil lässt Anleger hoffen

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(openPR) Medienfonds-Anleger atmen auf: Das Landgericht Frankenthal hat den Anlageberater und ehemaligen Top-Verkäufer von Anteilen an Medienfonds der CP Medien AG, Gerald Mack, Fußgönheim, zu Schadenersatz wegen der Empfehlung des Filmfonds Copro MBF 01 verurteilt. Das am 14.06.2011 ergangene Urteil wurde von der Düsseldorfer Kanzlei DSKP.de, Dittke, Schweiger, Kehl erstritten; Klaus Dittke: „Die Urteilsbegründung liegt zwar noch nicht vor. Der Sieg lässt viele andere Betroffene aber jetzt schon hoffen, ihre Schäden noch ersetzt zu bekommen, auch wenn sie bereits vor vielen Jahren entstanden sind.“

Der Medienfonds Copro MBF 01 stammt aus dem Haus der CP Medien AG aus Ludwigsburg. Die identisch konstruierten Vorgängerfonds Erste bis Vierte Beteiligung KC Medien wurde u.a. von Vertretern der FG Finanz AG aus Heilbronn als sichere und ertragsreiche Anlage vermittelt, z.B. von deren damaligem Anlageberater Gerald Mack. CP Medien AG hat inzwischen für sich und die Medienfonds Dritte und Vierte Beteiligung KC Medien und für Copro MBF 01 Insolvenzantrag gestellt. „Das muss die Ansprüche betroffener Anleger und ihre Durchsetzung aber nicht schmälern“, weiß Rechtsanwalt Dittke: „Auch die bereits lange zurückliegenden Vertragsabschlüsse sind kein Grund für Verjährung. Die Anleger sind über strukturelle Schwächen des Copro MBF 01 und vieler anderer Filmfonds und das extrem hohe Risiko einer solchen Kapitalanlage getäuscht worden. Ferner wurden den Anlegern Provisionszahlungen und Kick-back’s verheimlicht. Auf Basis dieser höchstrichterlich abgesicherten Anspruchsgrundlagen kann wegen solcher fehlgeschlagener Kapitalanlagen auch heute noch Schadenersatz gefordert werden.

Betroffen sind viele tausend Anleger. Sie wurden vielfach obendrein von ihren Banken, beispielsweise von der Volks- und Raiffeisenbank Rhein-Neckar, bestärkt, die als sicher eingeschätzten Beteiligungen an diesen geschlossen Fondsgesellschaften mit Kredit zu finanzieren. Die Sicherheiten sind inzwischen ausgefallen.

Melden Sie sich, sofern wir Sie detailliert über die Urteilsgründe und Ihre Ansprüche unterrichten sollen.

Düsseldorf, 16. Juni 2011
Klaus Dittke, Anwalt für Kapitalanlagerecht

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