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Urologen dialogbereit über Referentenentwurf zu neuem Versorgungsgesetz

15.06.201117:09 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) BDU-Präsident Schroeder: „Wir brauchen keinen dritten Sektor“

Düsseldorf. „Die Eckpunkte zum geplanten Versorgungsgesetz zielen in die richtige Richtung, zeigen aber noch deutliche handwerkliche Mängel.“ Der Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. (BDU e.V.) lehnt insbesondere die Regelungen zu einer ambulanten spezialärztlichen Versorgung ab, die der jüngste Referentenentwurf aus dem Hause des neuen Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr regelt. Die Grenzen zwischen den Sektoren ambulant und stationär aufzubrechen, um die fachärztliche Versorgung zu stärken und Defizite in der Patientenversorgung auszugleichen, sei grundsätzlich richtig, so BDU-Präsident Dr. Axel Schroeder. „Aber eine ambulante spezialärztliche Versorgung mit vollständiger Öffnung der Krankenhäuser als ‚drittem Sektor’ lehnen wir ab. Wir brauchen keine dritte Versorgungsebene, sondern mehr Kooperation.“ Hier bestehe dringender Gesprächsbedarf, zu dem der BDU e.V. bereit sei.



In einem Brief an den Minister stellte der Urologe aus Neumünster fest: „Wir brauchen keine Ersatzstrukturen zu ambulant und stationär, sondern ergänzende, kooperierende Versorgungsformen, die einer Verzahnung von ambulant und stationär die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit geben.“ Eine zusätzliche ambulante spezialärztliche Versorgungsebene führt nach Ansicht des BDU e.V. in eine Fehlversorgung. Ungezügelter Wettbewerb zwischen Klinik und Praxis um diese Leistungen werde zu Lasten des Patienten gehen. Die Urologen favorisieren das Modell der Versorgungsebene, den Behandlungsfall unter dem Kooperationsvorbehalt. Klinische Ressourcen sollten ambulant, aber nicht alternativ eingesetzt werden. Dies könne durch den Überweisungsvorbehalt des Facharztes gut gesteuert werden.

Gemeinsam mit den 13 anderen Mitgliedern der Potsdamer Runde, einem Zusammenschluss fachärztlicher Berufsverbände, macht sich der BDU stark dafür, die Wertigkeit der ambulanten wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung im geplanten Versorgungsgesetz zu verankern. Dr. Schroeder: „Unser Versorgungsauftrag schließt fallbezogen spezialisierte fachärztliche Versorgung ein.“

Die Skepsis des BDU-Präsidenten gegenüber dem geplanten Versorgungsgesetz gründet auch auf den ungleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern. Er erinnert an den Dauerstreitpunkt Paragraf 116b im fünften Sozialgesetzbuch (Ambulante Behandlung im Krankenhaus). Vor diesem Hintergrund sieht er in dem neuen Versorgungsmodell, wie es das Gesetzesvorhaben gegenwärtig vorsieht, mehr Risiken als Chancen für die Fachärzte. Dr. Schroeder: „Überweisungsvorbehalt und Kooperationserfordernis müssen so präzisiert werden, dass Chancengleichheit besteht.“ Er fordert für die spezialärztliche Versorgung eine Einzelleistungsvergütung und zudem gleiche Qualitätsanforderungen an Klinik und Praxis für einen definierten Leistungskatalog.

Der BDU sieht seine Mitglieder in der spezialärztlichen Versorgung im Fachgebiet Urologie gut aufgestellt, wie beispielsweise beim ambulanten Operieren, in Uro-Onkologie und Andrologie oder bei Teilradiologie und Labordiagnostik flächendeckend zu erkennen sei. Auch in der Kooperation von Hausarzt, Urologe, Praxis und Klinik sei man erprobt, was besonders bei der fachübergreifenden Behandlung urologischer Krebspatienten zum Tragen komme.

Grundsätzlich attestiert der BDU e.V. dem neuen Gesetzesvorhaben vielversprechende Ansätze. „Wir sind offen für patientenzentrierte neue Versorgungsstrukturen, solange sie von Leistungsgerechtigkeit geprägt sind und die ärztliche Freiberuflichkeit nicht einschränken“, so Dr. Schroeder. Aber gerade die Freiberuflichkeit sieht er in Regelungen des Gesetzentwurfes gefährdet, überversorgte Gebiete durch den Aufkauf von Vertragsarztpraxen auszudünnen. Auch darüber will der BDU e.V. den Dialog mit dem Gesundheitsministerium suchen.

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