(openPR) Am 19. Juli 2005 trat das Pfandbriefgesetz als einheitlicher Gesetzesrahmen für alle Pfandbrief-Emittenten in Kraft. Zeitgleich hat sich der bisherige Verband deutscher Hypothekenbanken (VDH) in Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V. umbenannt. Mit der Namensänderung geht eine Neuausrichtung des Verbandes einher: der jetzige vdp wird sein Dienstleistungsspektrum allen deutschen Pfandbrief-Emittenten zur Verfügung stellen.
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Es folgt die Textfassung des zusammenfassenden Beitrages.
Anmoderation:
Wer kennt ihn nicht, den guten, alten Pfandbrief als sichere Geldanlage. Sein rechtliches Fundament wird jetzt im Pfandbriefgesetz neu geregelt. Zugleich stellt sich der bisherige Hüter des Pfandbriefs, der Verband deutscher Hypothekenbanken (VDH), als Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) neu auf. Was es damit auf sich hat, weiß Thomas Hirschfeld.
Beitrag:
Aus dem Verband deutscher Hypothekenbanken (VDH) wird der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp). Das ist mehr als eine Namensänderung: Der Verband öffnet sich allen Banken, die Pfandbriefe emittieren. Ted Packmohr, Direktor der Investmentbank Dresdner Kleinwort Wasserstein, bewertet diese Öffnung durchaus positiv:
O-Ton: Ich denke, das ist ein sinnvoller Schritt angesichts der Tatsache, dass wir bislang mit dem Verband der Hypothekenbanken schon ein Organ hatten, was über ein großes Pfandbrief-KnowHow verfügt. Und dieses KnowHow sollte natürlich dem Markt weiterhin erhalten bleiben. Wir haben schon in den letzten Jahren stets gesehen, dass der VDH einer der wesentlichen Treiber und Weiterentwickler war, wenn es darum ging, den Pfandbrief auf neue Qualitätsstufen zu heben oder aber seine Anpassung an Investorenbedürfnisse voranzutreiben.
An einer Beibehaltung der bestehenden Kompetenzen zweifelt auch Bernd Volk, Analyst der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank, nicht:
O-Ton: Er [der Verband] ist gegenwärtig ein Kompetenzzentrum in Rechtsfragen, in Sachen der Werbung und des Marketings des Produktes, in der Investorenerschließung. Und diese Funktion des Kompetenzzentrums wird er auf absehbare Zeit auch nicht verlieren.
Und genau diese Kompetenz und Interessenbündelung ist nicht nur für den nationalen, sondern auch für den immer bedeutender werdenden internationalen Markt wichtig, erläutert Ralf Burmeister, Kreditanalyst bei der Landesbank Baden-Württemberg.
O-Ton: Man braucht eine Interessenbündelung oder Interessenvertretung auf beiden Ebenen. Wir haben das jetzt ganz klar gesehen: Die Form, in der das Pfandbriefgesetz verabschiedet wurde und auch der Zeitraum, der mit einem Jahr sehr, sehr knapp war, ließe sich ohne eine entsprechend starke nationale Interessenvertretung nicht darstellen. Das zweite, was sich bereits jetzt abzeichnet, ist, dass wir mit dem European Covered Bond Council auf europäischer Ebene im Zuge von Basel II auf jeden Fall eine Vertretung brauchen.
National oder international, der Bankenmarkt bleibt in Bewegung. Und für alle, die sich mit dem Pfandbrief befassen, bietet der Verband deutscher Pfandbriefbanken eine gute Plattform.
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