(openPR) Familienministerium verpasst erneut die Gelegenheit, den Kindergartenbesuch über die Ländergrenzen zu ermöglichen und die Einrichtungen als „Bildungseinrichtungen“ zu definieren.
Die Plattform EduCare begrüßt das Vorhaben des Familienministeriums, die aus Valorisierungsgründen eingestellte Förderung des verpflichtenden, beitragsfreien letzten Kindergartenjahres nunmehr wieder aufzunehmen.
Zahlreiche Elternbeschwerden über Diskriminierung der Kinder aus anderen Bundesländern
Trotz zahlreicher Beschwerden von Eltern über Schwierigkeiten beim „grenzüberschreitenden“ Kindergartenbesuch in einem anderen Bundesland, nimmt das Familienministerium im zur Begutachtung ausgesandten Entwurf zur Neuordnung des kostenlosen und verpflichtenden Kindergartenbesuches wieder keine Anstrengungen, hier regulierend einzugreifen.
Die Volksanwaltschaft weist in Ihrer Stellungnahme darauf besonders hin:
„In den meisten Bundesländern gibt das Land gleichsam eine „Objektförderung“, d.h. die Kindergartenbetreiber und -betreiberinnen im eigenen Bundesland (meistens Gemeinden) erhalten einen bestimmten Beitrag pro Kindergartenplatz, egal aus welchem Bundesland das Kind stammt, das ihn in Anspruch nimmt. Dies hat den Vorteil, dass hinsichtlich der Kostenfreiheit des verpflichtenden Kindergartenjahres im eigenen Bundesland nicht zwischen Auswärtigen und Einheimischen unterschieden wird.
In anderen Bundesländern – z.B. Wien – besteht gleichsam das System der „Subjektförderung“, d.h. jedes (z.B. Wiener) Kind bekommt den Kindergartenbeitrag ersetzt, egal in welchem Bundesland es den Kindergarten besucht. Dies hat den Vorteil, dass sich jedes Kind (bzw. dessen Eltern) aussuchen kann, in welchem Bundesland es das verpflichtende Kindergartenjahr absolviert.
Vereinbarungen zwischen Salzburg, und OÖ
Manche Bundesländer haben Vereinbarungen untereinander getroffen, um den reibungslosen „grenzüberschreitenden Kindergartenbesuch“ sicherzustellen, wie etwa das Beispiel von Salzburg, OÖ und NÖ zeigt. Wenn ein oö Kind in einen Salzburger Kindergarten geht oder ein Salzburger Kind in einen oö, dann überweist das jeweilige Heimatbundesland an das aufnehmende Bundesland einen bestimmten Betrag pro Kind.
Vereinbarung zwischen OÖ und NÖ
Zwischen NÖ und OÖ ist hingegen eine gegenseitige Kostenaufhebung vereinbart, d.h. die Kinder aus dem jeweils anderen Bundesland können kostenlos den Kindergarten im Pflichtjahr im Nachbarland besuchen, ohne dass ein Geldfluss zwischen den Bundesländern erfolgt.
Wien und Niederösterreich finden wenig Bereitschaft, ihre Systeme zu harmonisieren
Im Beispiel von Wien und NÖ treffen nun zwei Länder mit unterschiedlichen Systemen aufeinander, ohne dass Anstrengungen unternommen worden wären, die Systeme im „grenzüberschreitenden Verkehr“ zu harmonisieren: Wien beruft sich für sein Modell darauf, dass die Bundesmittel für das verpflichtende Kindergartenjahr nach dem Anteil der im jeweiligen Bundesland kindergartenpflichtigen
Kinder verteilt werden, woraus die primäre Verantwortung für die eigenen Kinder
folge. Wien komme dieser Verantwortung mit seinem System der „Subjektförderung“ nach.
NÖ wiederum stellt sich auf den Standpunkt, es könne ohnehin jedes Kind unabhängig von seiner Herkunft das verpflichtende Kindergartenjahr kostenlos in NÖ absolvieren, und verlangt dasselbe auch von Wien, insbesondere hinsichtlich der nö Kinder.
NÖ hat sich jedoch bereiterklärt, in begründeten Ausnahmefällen (!) den kostenlosen Besuch des Pflichtkindergartenjahres in Wien zu ermöglichen.“
Volksanwaltschaft fordert „Automatik“
Eine „Automatik“ – jede Familie soll die freie Wahl haben, wo bzw in welchem Bundesland ihre Kinder das Pflichtkindergartenjahr absolvieren – konnte bis dato jedoch trotz Verhandlungen zwischen der Volksanwaltschaft und der ehemals zuständigen Staatssekretärin Marek nicht erreicht werden konnte.
Die Volksanwaltschaft regt daher an „ in die novellierte Fassung der Vereinbarung eine Verpflichtung der Länder zu verankern, den „grenzüberschreitenden“ Kindergartenbesuch im verpflichtenden letzten Jahr im gesetzlich vorgegebenen Umfang nach Maßgabe der im „Zielland“ vorhandenen Plätze ohne negative Kostenfolgen für die Eltern zu ermöglichen.“
Bedeutung von früher Bildung
Zahlreiche Studien belegen die Bedeutung der elementarpädagogischen Einrichtungen für die nachfolgende Bildungskarriere. Mit der Möglichkeit den Kindergarten beitragsfrei zu besuchen ist auch für Kinder mit geringem ökonomischen, sozialen und kulturellem „Kapital“ ein guter Start für die weitere Schul- und Berufslaufbahn sichergestellt.
Kinderbildungseinrichtung statt Kinderbetreuungseinrichtung
Die Bundesarbeiterkammer fordert in ihrer Stellungnahme die Verwendung des Begriffs „Kinderbildungseinrichtung“ statt Kinderbetreuungseinrichtung, womit auch vom Gesetzgeber nachhaltig der Bildungscharakter der Kinderbetreuungseinrichtungen deutlich gemacht würde.
Bundeseinheitliche Standards gefordert
Die Plattform EduCare schließt sich den zitierten Forderungen von Bundesarbeiterkammer und Volksanwaltschaft vollinhaltlich an.
Wir fordern die Regierungsmitglieder auf, die Wiedereinführung der Förderungen nur als „Anlauf“ für eine umfassende Reform des Elementarbildungswesens zu sehen!
Das elementare Bildungswesen braucht dringend eine einheitliche Regelung von quantitativen und qualitativen Standards, die sämtliche Einrichtungen der Bildung und Betreuung von 0-6jährigen Kindern miteinschließt.
Ausbildung der ElementarpädagogInnen
Die Tertiärisierung der Ausbildung der ElementarpädagogInnen ist auf Schiene – die praktische Umsetzung – insbesondere in der Übergangszeit – muss unter Einbeziehungen aller betroffenen Personengruppen und Institutionen schnellstens in Angriff genommen werden.












