openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verlagerungsmöglichkeiten eines Apotheken-Notdienstes

06.06.201117:50 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verlagerungsmöglichkeiten eines Apotheken-Notdienstes
juravendis Rechtsanwälte München & Hamburg
juravendis Rechtsanwälte München & Hamburg

(openPR) Zum Streitgegenstand

Ein Apotheker aus Gera betreibt eine Haupt- und drei Filialapotheken. Üblicherweise nehmen die Apotheken im regelmäßigen Turnus am Notdienst teil. Der Kläger beantragte bei der Landesapothekerkammer, die auf seine Apotheken anfallenden Notdienste ausschließlich in seiner Hauptfiliale durchzuführen. Diesen Antrag lehnte die Landesapothekerkammer jedoch ab und begründete ihre Entscheidung damit, dass eine solche Praxis die Entwicklung von Schwerpunktapotheken begünstigen würde. Zwar besteht die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung; im vorliegenden Fall ist jedoch keine Ausnahmesituation erkennbar. Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht (OVG) teilweise Erfolg.

Vom OVG ging die Klage vor das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), welche die Klage abwies und der beklagten Landesapothekerkammer Recht zusprach.

Zur Urteilsbegründung

Die beklagte Apothekerkammer hat eine Verlagerung des Notdienstes nach § 23 Abs. 2 der Apothekenbetriebsordnung zu Recht abgelehnt. Der Notdienst soll dergestalt sein, dass jede Apotheke einer Kommune und ihr Personal zu gleichen Teilen belastet wird. Zugleich muss jederzeit die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gewährleistet sein. Eine Dauerbefreiung durch eine Verlagerung des Notdienstes zwischen Haupt- und Filialapotheken widerspricht dem Gedanken der gleichmäßigen Belastung und der Versorgungssicherheit und kann von einer Apothekerkammer zu Recht abgewiesen werden. Die Apothekenbetriebsordnung sieht darüber hinaus vor, dass jede Apotheke die für den Notdienst erforderlichen Arzneimittel und Einrichtungen bereit zu halten hat.

Das BVerwG hat also entschieden, dass Apotheker mit mehreren Apotheken nicht verlangen können, den turnusmäßigen Notdienst immer nur mit einer ihrer Apotheken wahrzunehmen.


Weitere Informationen zum Gesundheitsrecht und den Beratungsleistungen von juravendis Rechtsanwälten unverbindlich und kostenfrei zu finden unter www.juravendis.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 544048
 104

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verlagerungsmöglichkeiten eines Apotheken-Notdienstes“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von juravendis Rechtsanwälte

Bild: Achtung - Health Claims gelten auch für Apotheken / VersandapothekenBild: Achtung - Health Claims gelten auch für Apotheken / Versandapotheken
Achtung - Health Claims gelten auch für Apotheken / Versandapotheken
„Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel“: An diesen Namen – besser bekannt unter dem Synonym Health-Claims-Verordnung – werden sich bald auch Apotheker gewöhnen müssen. Dahinter verbirgt sich ein regulatorisches Monster, das tausende von gesundheitlichen Wirkversprechen über Lebensmittel ab dem 14.12.2012 verbietet. Betroffen sind davon gerade auch Nahrungsergänzungsmittel – also ein wichtiger Bestandteil des apothekenüblichen Nebensortiments. Auch wenn die Verordnung bereits vor Jahren in Kraft getret…
Bild: Schöne Bescherung: Am 14. Dezember wird die Health-Claims-Verordnung scharf geschaltetBild: Schöne Bescherung: Am 14. Dezember wird die Health-Claims-Verordnung scharf geschaltet
Schöne Bescherung: Am 14. Dezember wird die Health-Claims-Verordnung scharf geschaltet
Zwischen Nikolaus und Christkind hält heuer der EU-Gesetzgeber eine schöne Bescherung für die Lebensmittelindustrie bereit: Am 14.12.2012 wird die Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) scharf geschaltet. Ab diesem Zeitpunkt darf dann nur noch mit solchen gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel geworben werden, die zugelassen wurden. Ein gesetzgeberisches Mammutprojekt nähert sich damit einem weiteren Meilenstein. Von über 40.000 ursprünglich gemeldeten Health-Claims sind (vorerst) gerade einmal 222 übrig geblieben.…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Tierkosmetika – ein spannendes Nischenprodukt im GesundheitsmarktBild: Tierkosmetika – ein spannendes Nischenprodukt im Gesundheitsmarkt
Tierkosmetika – ein spannendes Nischenprodukt im Gesundheitsmarkt
… von 0,5 % Kampher nicht als Tierkosmetikum, sondern als Tierarzneimittel eingestuft hat (Beschluss vom 26.04.2005, Aktenzeichen: 13 A 1010/03). Dem ist das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich allerdings entgegen getreten und hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der Arzneimittelbegriff bei der Abgrenzung von Tierarzneimitteln und Tierkosmetika …
Bild: Tierkosmetika - ein spannendes Nischenprodukt im GesundheitsmarktBild: Tierkosmetika - ein spannendes Nischenprodukt im Gesundheitsmarkt
Tierkosmetika - ein spannendes Nischenprodukt im Gesundheitsmarkt
… von 0,5 % Kampher nicht als Tierkosmetikum, sondern als Tierarzneimittel eingestuft hat (Beschluss vom 26.04.2005, Aktenzeichen: 13 A 1010/03). Dem ist das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich allerdings entgegen getreten und hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der Arzneimittelbegriff bei der Abgrenzung von Tierarzneimitteln und Tierkosmetika …
Bild: Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der ApothekeBild: Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke
Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.07.2020 zum Aktenzeichen 3 C 20.18 und 3 C 21.18 entschieden, dass inländische Apotheken ihren Kunden beim Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel keine Vorteile in Form von Sachleistungen versprechen und gewähren dürfen. Aus der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 43/2020 vom 09.07.2020 ergibt sich: Die Klägerin …
Bild: Versandhandel mit Arzneimitteln umfasst auch Einsammeln von Rezepten und BotenauslieferungenBild: Versandhandel mit Arzneimitteln umfasst auch Einsammeln von Rezepten und Botenauslieferungen
Versandhandel mit Arzneimitteln umfasst auch Einsammeln von Rezepten und Botenauslieferungen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23.04.2020 zum Aktenzeichen 3 C 16.18 entschieden, dass eine Präsenzapotheke mit Versandhandelserlaubnis im örtlichen Einzugsbereich ihrer Apotheke eine Einrichtung zum Sammeln von Verschreibungen und Arzneimittelbestellungen betreiben und die bestellten Medikamente durch eigene Boten ausliefern darf. Aus der Pressemitteilung …
Bild: Jede Versandapotheke ist eine Apotheke vor Ort - Vollsortiment, Nacht- und Notdienstpflichten gehören dazuBild: Jede Versandapotheke ist eine Apotheke vor Ort - Vollsortiment, Nacht- und Notdienstpflichten gehören dazu
Jede Versandapotheke ist eine Apotheke vor Ort - Vollsortiment, Nacht- und Notdienstpflichten gehören dazu
Berlin, 24. November 2016. Versandapotheken und Apotheken vor Ort haben alles gemeinsam – bis auf eines: Die Versandapotheken versenden die Medikamente zusätzlich. Nach dem Apothekengesetz ist nur stationären Apotheken der Betrieb einer Versandapotheke gestattet. Vollsortiment, Rezeptur, Auflagen an die Arzneimittelsicherheit und die Beratungspflicht erfüllen die Versandapotheken selbstverständlich ebenso gut wie jede andere Apotheke. Sie haben ein äußert umfangreiches Angebot an Medikamenten vorrätig. Sie haben eine Rezeptur, eine Art Labor…
Bild: Lauterbach brüskiert ApothekerschaftBild: Lauterbach brüskiert Apothekerschaft
Lauterbach brüskiert Apothekerschaft
Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Prof. Karl Lauterbach, verärgert die Apothekerschaft. Nach der Absage der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) des für heute (27.4.2017) geplanten Termins ist die SPD anscheinend nicht weiter für stationäre Apotheken gesprächsbereit. Geplant war, über das mögliche Gesetz zum Versandhandelsverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu reden. Wie aus einer Veröffentlichung der DAZ (http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/04/24/lauterbach-trifft-sich-ohne-a…
Bild: Das visavia-System für die Apotheke der ZukunftBild: Das visavia-System für die Apotheke der Zukunft
Das visavia-System für die Apotheke der Zukunft
Die Zukunft mit Rowa sieht vielleicht so aus: Nach Wegfall des Ladenschlusses sind viele Apotheken auch außerhalb des Notdienstes 24 Stunden geöffnet, besonders in Großstädten. Die Medikamentenausgabe erfolgt nachts und in Randzeiten über einen Automaten, mit dessen Hilfe die apothekenüblichen Aufgaben der Beratung und der kontrollierten Medikamentenabgabe sichergestellt werden. Der Apotheker kann währenddessen ruhigen Gewissens seinen Feierabend genießen, da seine Kunden am Beratungs- und Abgabeterminal durch einen extern beschäftigen Pharma…
Bild: Ruf doch mal anBild: Ruf doch mal an
Ruf doch mal an
… Boten-service, Bonussystem oder Monatsaktionen: Verbindliche Service-Standards in allen Partner Apotheken. / Sicherung der Qualität durch unabhängige Zertifizierung. / Hamburg. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat es den Droge-rien erlaubt, dort völlig ohne Beratung Rezepte anzunehmen und Medi-kamente auszugeben. Das „dm-Urteil“ verschärft den …
Bild: Tierkosmetika – ein spannendes Nischenprodukt im GesundheitsmarktBild: Tierkosmetika – ein spannendes Nischenprodukt im Gesundheitsmarkt
Tierkosmetika – ein spannendes Nischenprodukt im Gesundheitsmarkt
… von 0,5 % Kampher nicht als Tierkosmetikum, sondern als Tierarzneimittel eingestuft hat (Beschluss vom 26.04.2005, Aktenzeichen: 13 A 1010/03). Dem ist das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich allerdings entgegen getreten und hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der Arzneimittelbegriff bei der Abgrenzung von Tierarzneimitteln und Tierkosmetika …
Bild: Weiterer Erfolg für visavia - VGH Baden-Württemberg erlaubt Abgabe von OTCBild: Weiterer Erfolg für visavia - VGH Baden-Württemberg erlaubt Abgabe von OTC
Weiterer Erfolg für visavia - VGH Baden-Württemberg erlaubt Abgabe von OTC
… des VGH ist noch nicht rechtskräftig. Der klagende Apotheker wird im Hinblick auf die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über das visavia System Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen. Rowa begrüßt dieses für Apotheker und Apotheken-Kunden positive Urteil. Der VGH geht in seinem Urteil auch auf das Leitbild des Apothekers in der …
Sie lesen gerade: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verlagerungsmöglichkeiten eines Apotheken-Notdienstes