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KC Medien-Fonds: Handlungsempfehlungen im Insolvenzverfahren

(openPR) Die persönlich haftende Gesellschafterin und Liquidatorin, die CP Medien AG, vertreten durch ihren Vorstand Ralf Hartmann, hat am 12.05.2011 bei dem Amtsgericht – Insolvenzgericht – München Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Dritten KC Medien AG & Co. KG, der Vierte Beteiligung KC Medien AG & Co. KG und der Copro MBF 01 AG & Co.KG gestellt. Dabei hat die CP Medien AG am 17.05.2011 auch einen Insolvenzantrag über das eigene Vermögen gestellt.



Mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 12.05.2011 hat das Insolvenz-gericht unter der Geschäftsnummer 1502 IN 1786/11 für die Dritte Betei-ligung KC Medien AG& Co.KG und unter der Geschäftsnummer 1502 IN 1787/11 für die Vierte Beteiligung KC Medien AG & Co. KG und unter der Geschäftsnummer 1502 IN 1788/11 für die Copro MBF 01 AG & Co.KG den Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach aus München zur Erstellung eines Insolvenzgutachtens beauftragt.

Die CP Medien AG hat ihren Insolvenzantrag über das eigene Vermögen beim Amtsgericht Ludwigsburg gestellt. Mit Beschluss des AG Ludwigsburg vom 18.05.2011 wurde über das Vermögen der CP Medien AG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zugleich läuft aktuell ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart unter dem Aktenzeichen 166 Js 44909/10. Hintergrund ist die Vermutung, dass erhebliche Erlöse durch die Produktionen der geschlossenen Medienfonds nicht bei den Anlegern angekommen sein sollen. Nach Stellung der Insolvenzanträge hat die FST Steuerberatungsgesellschaft mbH am 18.05.2011 den Steuerberatungsvertrag für die 3 Fondsgesellschaften mit sofortiger Wirkung fristlos gekündigt. Diese Entwicklung war abzusehen. Die Filmfonds der KC Medien AG, die zuletzt als CP Medien AG firmiert, sind für zahlreiche Anleger zu einem Verlustgeschäft geworden. Die KC Medien AG wurde 1995 gegründet. Deren Aktionär ist die Copro Media AG. Die KC Medien AG hat fünf Medienbeteiligungs-Fonds mit einem Gesamtin-vestitionsvolumen von 901,11 Millionen DM initiiert, darunter die KC Medien Erste Beteiligungs AG & Co. KG / MBF 96/21, die KC Medien Zweite Beteiligungs AG & Co. KG / MBF 97/24, die KC Medien Dritte Beteiligungs AG & Co. KG / MBF 98/28 und die KC Medien Vierte Beteiligungs AG & Co. KG / MBF 99/31. Geschlossene Medienfonds sind im Regelfall risikoreiche unternehmerische Beteiligungen, bei denen die Anleger einkalkulieren müssen, dass die versprochenen sofort abzugsfähigen steuerlichen Verluste, soweit sie von der kritischen Finanzverwaltung nicht nachträglich wieder abgezogen werden, der einzige nennenswerte Ertrag bleiben, den man für den regelmäßig deutlich höheren Kapitaleinsatz bei Beitritt zur Fondsgesellschaft erwarten kann. Durch die Insolvenz hat sich diese Gefahr realisiert. Besonders nachteilhaft ist die Situation für Anleger, die ihre Beitrittssumme bei einer Bank fremdfinanziert haben und über die Jahre hohe Zinszahlungen erbracht haben. Unabhängig hiervon liegen mehrere Berichte von Anlegern vor, die von ihrem Berater nicht ordnungsgemäß informiert worden waren. Vereinzelt haben Anleger bis heute keinen vollständigen Emissionsprospekt erhalten. In einigen Fällen haben Anwälte bereits Entschädigungszahlungen von Beratern erwirkt. Wenn die Berater maßgeblich an dem Abschluss einer Finanzierung der Zeichnungssumme beteiligt waren, kommt auch ein Anspruch gegen die finanzierende Bank in Betracht.

Anlegern droht mit Ablauf des Jahres 2011 die absolute Verjährung von Altansprüchen, so dass sich betroffene Anleger umgehend mit der Deutschen Anleger Stiftung in Verbindung setzen sollten.

Das gilt auch hinsichtlich der Insolvenzanmeldung.

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