(openPR) Statisiken zeigen auf das bis zu 40 Prozent der Betriebe die von einem Brand betroffen sind, sich danach nicht mehr am Markt halten können. Die Gründe hierfür sind vielschichtig, zum einen die Abwanderung von Kunden zur Konkurrenz oder ein fehlender ausreichender Versicherungsschutz zur Deckung der Ausfallkosten, zum Beispiel bei Ausfall der Produktion. In Deutschland kommt es jährlich zu über 200 Großbränden in Unternehmen. Damit es nicht zu einem Brand in einem Betrieb kommt, oder dieser im Schaden gering bleibt, hat der Gesetzgeber umfangreiche Instrumente mittels Gesetze zum Brandschutz geschaffen.
Angefangen von Anforderungen im baulichen Brandschutz, zum Beispiel an die Bauweise bis hin zum organisatorischen Brandschutz wie die regelmäßige Brandschutzausbildung der Mitarbeiter oder den Brandschutzbeauftragten. Ein Brandschutzbeauftragter soll in einem Unternehmen, diesen in Brandschutzfragen beraten und den notwendigen Brandschutz organisieren. Je nach Unternehmen und Gefahren, kann das Aufgabengebiet von einem Brandschutzbeauftragten sehr unterschiedlich sein. Damit ein Brandschutzbeauftragter seine Aufgaben überhaupt wahrnehmen kann, sollte dieser entsprechend ausgebildet sein. Simon Schmeisser Brandschutzbeauftragter/ Feuerwehrmann bietet die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten, nach den Ausbildungsrichtlinien der Berufsgenossenschaft(BGI 847) und der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes(vfdb 12/09-01) an. Angeboten wird die Vollzeitausbildung in fünf Tagen oder die Fernausbildung. Bei der Fernausbildung lernt der Teilnehmer die Ausbildungsinhalte anhand von umfangreichen Ausbildungsunterlagen sowie unter Anleitung von einem Ausbilder.
Weitere Informationen zum Brandschutzbeauftragten, zur Notwendigkeit von einem Brandschutzbeauftragten oder zu den Ausbildungsangeboten zum Brandschutzbeauftragten, finden Sie auf www.hrbrandschutz.de oder können telefonisch angefordert werden.













