(openPR) Wer als interner oder externer Brandschutzbeauftragter (BSB) arbeiten möchte, muss über eine förmliche Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten verfügen. Diese Ausbildungspflicht ist zwar gesetzlich nicht geregelt, ohne eine förmliche Ausbildung ist aber eine Anerkennung bei einer Versicherung oder einer Behörde nur schwer möglich.
Simon Schmeisser Brandschutzbeauftragter/ Feuerwehrmann, Sachverständiger im Brandschutz bietet seit 2008 die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten an. Das Ausbildungsangebot umfasst eine Vollzeitausbildung von fünf Werktagen oder alternativ eine Fernausbildung von sechs Wochen. Die Fernausbildung zum Brandschutzbeauftragten erfolgt von zuhause oder während der Arbeitszeit im Betrieb.
Inhalte der Brandschutzausbildung zum Brandschutzbeauftragten, sind unter anderem die rechtlichen Grundlagen im Baurecht, im organisatorischen Brandschutz, im abwehrenden Brandschutz sowie im anlagentechnische Brandschutz zum Beispiel zu Brandmelde- und Sprinkleranlagen. Am Ende der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten, muss eine Prüfung bestehend aus 60 Fragen vom Teilnehmer sowie verschiedenen Projektarbeiten absolviert werden. Bei dieser Prüfung sind maximal 10 Fehler erlaubt. Ausbildungsgrundlage sind die Ausbildungsempfehlungen nach der Berufsgenossenschaft und der vfdb.
Weitere Informationen zum Brandschutzbeauftragten, zur Ausbildung oder zu Referenzen finden Sie auch auf www.hrbrandschutz.de oder können über die Kontaktdaten angefordert werden.













