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Irreführende Werbung bei der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

23.03.200910:11 UhrVereine & Verbände
Bild: Irreführende Werbung bei der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
IG der BSB Rhein- Neckar
IG der BSB Rhein- Neckar

(openPR) In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Anbietern für Ausbildungen zum Brandschutzbeauftragten.
Zahlreiche Anbieter werben mit dem Zusatz "anerkannte" Ausbildung. An dieser Stelle möchte die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar (IG der BSB Rhein- Neckar) darauf hinweisen das es keine anerkannte Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gibt. In Deutschland gibt es keine rechtsverbindliche Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten. Weder die vfdb- Richtlinie 12/09-01 noch die Richtlinie BGI 847 sind für einen Ausbildungsanbieter verbindlich. Diese fehlende Rechtsverbindlichkeit wird deutlich wenn man sich mal die verschiedenen Ausbildungsangebote anschaut.

Daher empfiehlt die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar Vorsicht bei Ausbildungsangeboten mit dem Zusatz "anerkannte" Ausbildung. Insbesondere wenn die anerkennende Stelle nicht genannt wird. Die anerkennende Stelle sollte hierbei aber nicht ein Verein oder eine Organisation sein.
Die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar empfiehlt die frage der Anerkennung von einer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten im Vorfeld mit dem Arbeitgeber oder der Versicherung abzuklären.

Bei Fragen kann man sich jederzeit an die Geschäftsstelle der Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar wenden.

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