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Krankenhaustagegeld auf ALG II angerechnet

(openPR) Sofern sie über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügen, müssen Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung im Fall eines Krankenhausaufenthaltes damit rechnen, dass das Krankenhaustagegeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Das Finanzportal geld.de berichtet über die Entscheidung des Bundessozialgerichts.

Das sogenannte Krankenhaustagegeld ( http://www.geld.de/krankenversicherung-lexikon-abrechnung-krankenhaustagegeld.html ) schützt Versicherte vor zusätzlichen Kosten im Fall eines vollstationären Aufenthalts und deckt Aufwendungen ab, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Mit Abschluss der Zusatzversicherung wird ein fester Betrag vereinbart, den der Versicherte pro Tag des Krankenhausaufenthaltes erhält. Die Zusatzversicherung ist für Betroffene insofern sinnvoll, als mit einer stationären Behandlung ein erheblicher finanzieller Mehraufwand verbunden sein kann.

In dem vorliegenden Fall wurde einem Hartz-IV-Empfänger das Krankenhaustagegeld als Einkommen angerechnet und aus diesem Grund von den Sozialleistungen abgezogen. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts ist die Änderung der Bewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch rechtmäßig, da die Einnahmen aus der Zusatzversicherung nicht zweckbestimmt seien. Dabei spiele es auch keine Rolle, ob die Versicherungsbeiträge aus eigenem Einkommen bezahlt wurden.

Weitere Informationen: http://blog.geld.de/krankenzusatzversicherung/krankenhaustagegeld-auf-hartz-iv-angerechnet/331909.html

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