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HHLA AG – welche Rolle spielte die SEB AG bei der verschleppten Insolvenz der Cellpap Trucking Spedition?

Bild: HHLA AG – welche Rolle spielte die SEB AG bei der verschleppten Insolvenz der Cellpap Trucking Spedition?

(openPR) Die Geschäftsleitung der Fitschen Transport GmbH & Co. KG veröffentlicht auf ihrer Internetseite seit Mitte März diverse Korrespondenzen und Protokolle zu einem wahrhaft außergewöhnlichen und mehr als Filmreifen Wirtschaftskrimi im Hamburger Hafen.



Der Grund hierfür liegt gemäß Erklärung des Gesellschafters Jörg Trogisch darin, dass er trotz intensiver Bemühungen mit Sachlichkeit und Vernunft beim Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA wegen eines auf den ersten Blick simpel erscheinenden Grundstücksmietvertrages nicht weiter gekommen ist.

Über die Recherchen der vergangenen drei Jahre taten sich den Mitarbeitern seiner Tankwagenspedition offenbar wahre Abgründe auf:

Die Insolvenz der ehemaligen HHLA Tochter Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. KG wurde gemäß einem Bericht des Hamburger Insolvenzverwalters Sören Schröder über mehrere Jahre verschleppt. Die in 2000/ 2001 neu errichtete Betriebsimmobilie im Hamburger Hafen spielt offenbar bis heute eine entscheidende Rolle. Gemäß detaillierten Schilderungen beabsichtigten die für die Altgesellschafterinnen verantwortlich handelnden Personen über die Immobilie einen Austausch von Sicherheiten zu Lasten Dritter. Hierzu übernahm die städtische HHLA AG zunächst einmal unentgeltlich ein Altgebäude von der Firma CCD. Das pfahlgegründete Gebäude wurde anschließend für rd. 20.000,- EUR an die verbundene Firma Cellpap Trucking verkauft und von dieser kernsaniert und erweitert. Das dazugehörige Grundstück hatte die HHLA von der Freien und Hansestadt Hamburg zum nur vorübergehenden Zweck angemietet und dann an die Tochterfirma mittels Untermietvertrag durchgereicht. Die Stadt gewährt für ihre Grundstücke nicht die üblichen Grundbucheinträge. Zur Wahrung der verschiedenen Interessenlagen ist für den Hamburger Hafen ein spezielles Vertragskonstrukt auf Basis des BGB § 95 entwickelt worden. Sofern die Mieterin auf dem städtischen Mietgrundstück Grundstückseinbauten mit Zustimmung der Stadt vornehmen durfte oder erworben hat, steht der Mieterin bei Nichtverlängerung oder Kündigung eines langfristigen Mietvertrages ein Entschädigungsanspruch zu. Dies gilt auch für Untermieterinnen, das Recht ist von der Hauptmieterin durchzureichen.

Da die Firma längst nicht mehr kreditwürdig war und defizitär wirtschaftete, kam das Geld zum Immobilienbau und Ausgleich der laufenden Geschäftsverluste über mehrere Darlehen von der HHLA und der SEB AG. Die Bank hatte sich aufgrund einer Haftungserklärung der zweiten Gesellschafterin dazu bereit erklärt, das Geld während der Bauphase als Kreditlinie, also nur gegen Zahlung der laufenden Zinsen, zur Verfügung zu stellen.

Durch Übernahme der mit dem Altgebäude verbundenen Pfahlgründung wurde eine nicht bilanzierte „stille Reserve“ von rd. 700.000,- EUR geschaffen. Dieses Geheimnis kannten offenbar nur die Insider. Nach Fertigstellung zogen sich die beiden Gesellschafterinnen systematisch zurück. Zum Schluss wurde die defizitäre Firma zur bevorstehenden Insolvenzanmeldung an den Geschäftsführer Kai Gebert verkauft. Hierdurch traten die Altgesellschafterinnen nicht öffentlich in Erscheinung. Der Geschäftsführer hatte sein persönliches Anstellungsverhältnis bei der Fa. Schürfeld. Die Gehalts- und Sozialversicherungsbeiträge wurden im Rahmen verdeckter Umlagebeiträge bis zur Neugründung einer Auffanggesellschaft nach einem bestimmten Schlüssel an die handelsrechtlich überschuldete und später insolvente Tochtergesellschaft zurückbelastet.

Der Mitarbeiter wurde im Rahmen eines notariellen Kaufvertrages dazu verpflichtet, die auf Rechnung der Cellpap Trucking errichtete Immobilie an die bisherige Darlehnsgeberin, die SEB AG, als Sicherungsgut zu übereignen. Fa. Schürfeld wollte auf diese Weise schnellst möglich von der Bank aus der Haftung entlassen werden, da die Trucking zwischenzeitlich mit rd. 2 Mio. EUR handelsrechtlich überschuldet war. Aus diesem Grunde wurde Kai Gebert darüber hinaus dazu verpflichtet, alle Handlungen und Unterschriften zu leisten die zum Austausch der bisherigen Bankenabsicherung erforderlich waren. (Immobilie gegen Kreditauftrag)

Kai Gebert handelte schnell. Bereits einen Tag später wurde der für die Vertragsparteien durch mehrere Anwaltskanzleien ausgearbeitete und abgeglichene Darlehensvertrag, Sicherungs-übereignungsvertrag sowie eine „Dreiervereinbarung“ zur Abtretung der mietvertraglichen Grundstücksrechte unterschrieben.

Die Bank verweigerte später die Freigabe der Haftungserklärung, weil das Finanzamt Hamburg Mitte inzwischen die Bankkonten der Cellpap Trucking wegen rückständiger Steuern mit Pfändungs- und Überweisungsaufträgen belegt hatte. Die Bank wollte offenbar keine eigene Haftungsinanspruchnahme riskieren. Fa. Schürfeld musste später rd. 1.270.000,- EUR zahlen, die Immobilie fiel an die Gläubigermasse. Die wirtschaftlichen Zielsetzungen konnten somit nicht vollständig umgesetzt werden.

Hieraufhin gründete Kai Gebert mit kaufmännischer und finanzieller Darlehenshilfe seiner Brötchengeberin die „Cellpap Logistics GmbH“ und übernahm vom Insolvenzverwalter die Assets der insolventen Cellpap Trucking. Die Immobilie wechselte umgerechnet für nur 75.000,- EUR die Eigentümerin! Der in Kiel ansässige Speditionskaufmann Trogisch beteiligte sich später unter Zugrundelegung der Insolvenzberichte ahnungslos an der jungen Gesellschaft. Nachdem er den vereinbarten Kaufpreis gezahlt hatte und mehrere Bürgschaften übernommen hatte, wurden mehrfach Versuche unternommen, ihn unter Kapitalverlust wieder aus der Gesellschaft heraus zu drängen. Der Speditionskaufmann handelte hanseatisch und überdauerte Kai Gebert. Der Kieler bediente die Verbindlichkeiten zur Vermeidung einer Insolvenz, wodurch seine Tankwagenspedition „Fitschen Transport“ rechtmäßige Eigentümerin der Immobilie und sonstigen Grundstückseinbauten wurde.

Hieraufhin nahmen die verantwortlich handelnden Personen der wirtschaftlich überlegenen Altgesellschafterinnen seine Firmen und auch ihn persönlich in die Zange. Kai Gebert nahm nach Auffassung von Trogisch im Zusammenspiel mit einem zwischenzeitlich pensionierten GF der Fa. Schürfeld immer wieder wissentliche Falschaussagen vor. Über die Recherchen der vergangenen drei Jahre kamen Trogisch und seine Mitarbeiter den aus dem Hintergrund agierenden Hamburger Persönlichkeiten sowie ihm gegenübergestellten Justiziar der HHLA auf die Spur.

Hierbei spielt eine über diverse Beweismitteln und kaufmännische Nachweisführungen nicht mehr ernsthaft abzustreitende Immobilienrückkaufverpflichtung der HHLA eine elementare Rolle. Die Rückandienung wurde über eine doppelte Nachtragsausfertigung zum Grundstücksmietvertrag vereinbart und dem Insolvenzverwalter nicht vorgelegt. Später stellte sich heraus, dass die Insolvenzberichte die voraus gegangene HHLA Beteiligung verschweigen und wichtige chronologische und haftungsrechtliche Gegebenheiten verzerrt wurden. Der Darlehensvertrag zu der von der SEB AG angemeldeten Tabellenforderung liegt dem Verwalter nicht vor.

Ein stellvertretender Bankdirektor der Hamburger SEB AG hat Trogisch zunächst helfen wollen und die diversen Zusammenhänge mitgeteilt. Seinen eigenen Angaben nach hätte er diese noch genauestens vor seinem geistigen Auge. Die Gesprächsinhalte wurden genauestens protokolliert. Darüber hinaus hat die Bank dem gebürtigen Kieler sogar zwei entsprechende Bestätigungsschreiben zukommen lassen.
Die Mitarbeiter der HHLA wollten aber offenbar nichts von einer Kompromisslösung wissen und setzten vielmehr alles daran, ihre eigenen wirtschaftlichen Verluste aus dem Joint Venture mit der Fa. Schürfeld zu Lasten seiner Firmen zu bereinigen. Der von Trogisch mit immer mehr Indizienbeweisen und Bestätigungsschreiben der SEB AG konfrontierte HHLA Justiziar nahm mit der SEB AG Kontakt auf. Kurz darauf wurden die bisherigen Erklärungen und Bestätigungen von dem stellv. Bankdirektor als „Irrtümer“ dargestellt.

Trogisch wandte sich an die Pro Honore e.V. Der Verein gegen Wirtschaftskriminalität erstatte kurze Zeit später eine umfangreiche Strafanzeige. (AZ: 5000 AR 30/10)

Nachdem die Anzeige über einen Bericht des „Hamburger Hafenreport“ bekannt wurde, suchte der HHLA Justiziar den von der Pro Honore e.V. beauftragten Rechtsanwalt in dessen Geschäftsstelle auf. Was er mit seinem einstündigen Besuch erreichen wollte, kann dahingestellt bleiben. Der Verein hat sich seit seiner Gründung in 1926 für die Wahrung der ethischen Kaufmannsgrundsätze eingesetzt. Im Hafen wird gemunkelt, dass ein ganz bestimmtes Vorstandsmitglied der HHLA später die Schließung des Vereins bei der Handelskammer Hamburg eingefordert hätte.

Nach Auffassung Trogisch seiner Rechtsanwälte würde die nachgeschobene Erklärung der SEB AG

„Wir haben die Immobilie nur als zusätzliche Sicherheit zum Kreditauftrag hinein genommen“

ohne die zuvor bestätigte Rückkaufvereinbarung zu einer Haftung der SEB AG führen, da der Bank über die Bilanzen und Kontoführung der Cellpap Trucking mehrjährig bekannt war, dass die Darlehensnehmerin defizitär wirtschaftete und handelsrechtlich überschuldet war.

Die Darlehensmittel der SEB AG wurden also eindeutig zum Unzeitpunkt gewährt. Die SEB AG hatte ausschließlich auf die Sicherheitengestellung eines Dritten (Fa. Schürfeld) abgestellt.

Nach dem Kreditwesengesetz durfte die Bank der Darlehensnehmerin unter diesen Voraussetzungen keine Einflussnahme auf die Kreditbesicherung einräumen, da anderen Gläubigern der Cellpap Trucking auf diese Weise eine intakte Bonität signalisiert wurde.

Es wurde also getreu dem Motto:

„gebt meiner überschuldeten Tochterfirma Geld, ich hafte dafür wie ein Bürge“

verfahren.

Die gewährten Darlehen wurden zur Überbrückung der Bauphase unter Zugrundelegung des Kreditauftrages (Haftungserklärung) gewährt. So weit, so gut.

Nachdem Kai Gebert die Cellpap Trucking erworben hatte, hat die Bank der Insolvenz reifen Firma – nur einen Tag später, über den Sicherungsübereignungsvertrag – das nachfolgende Recht und damit eine maßgebliche Einflussnahmemöglichkeit auf den Darlehensvertrag eingeräumt:

„Die Bank ist schon vor vollständiger Befriedigung der durch die Sicherungsübereignung gesicherten Ansprüche verpflichtet, auf Verlangen des Kreditnehmers das ihr übertragene Sicherungseigentum sowie auch etwaige andere, ihr bestellte Sicherheiten (z.B. abgetretene Forderungen, Grundschulden) teilweise dann freizugeben, wenn der realisierbare Wert sämtlicher Sicherheiten 20% der gesicherten Ansprüche der Bank nicht nur vorübergehend überschreitet (Freigabegrenze).“

Die Haftungserklärung der bisherigen Gesellschafterin (Fa. Schürfeld) war für die Bank nach dem Sicherungsübereignungsvertrag natürlich ebenso eine „andere Sicherheit“.

Dies führt letztlich dazu, dass die Kreditnehmerin ohne die nachgewiesene und zuvor noch bestätigte Rückkaufverpflichtung maßgeblichen Einfluss auf den Darlehensvertrag hätte nehmen können. Hätte der Trucking Geschäftsführer der Bank beispielsweise den wahren Verkehrswert der Immobilie anhand eines Gutachtens nachgewiesen, so hätte die Bank den von Fa. Schürfeld gestellten Kreditauftrag zumindest in großen Teilen freigeben müssen.

Damit hätte die SEB AG künftig ausschließlich auf die auf fremden Grund und Boden errichtete Immobilie ohne Grundbucheintrag abstellen müssen. Das ihr verbliebene Sicherungsrecht hätte die Bank aufgrund der verhältnismäßig kurzen Mietvertragslaufzeit nicht mehr regelkonform nach den strengen Vorgaben des Kreditwesengesetzes ausüben können.

Welche endgültige Position die Bank beziehen wird, wird sich zeigen. Die Zeugenvernehmung zum Hauptsacheverfahren in der Strafsache „Kai Gebert“ hat die kleine Strafkammer des Landgerichtes Hamburg auf den 24.05.2011 im Saal 1012 terminiert.

Die Pressemeldung wurde dem stellv. Bankdirektor der SEB AG am gestrigen Tage mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme übermittelt. Wir erhielten bis zur Veröffentlichung keine Rückmeldung.

Ausführliche Informationen, einschließlich Auszug aus der Strafanzeige mit chronologischem Ablaufplan und Organigramm, bisherige Hafenreporte sowie Fotos unter www.fitschen.com

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