(openPR) Das Auswärtige Amt ist sehr enttäuscht über die Verweigerung eines kubanischen Besuchervisums für die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Claudia Roth.
Die Lage der Menschenrechte in Kuba hat sich im Laufe des Jahres deutlich verschlechtert. Das Auswärtige Amt verfolgt v.a. das Schicksal der im April 2003 verurteilten Mitglieder der demokratischen Opposition in Kuba mit größter Sorge und Aufmerksamkeit. Aus diesem Grund beabsichtigte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Roth, Ende des Monats Kuba zu besuchen. Die kubanische Regierung hat dem Auswärtigen Amt kurzfristig mitgeteilt, an diesem Besuch derzeit kein Interesse zu haben.
Die Verweigerung eines Besuchsvisums für eine Abgeordnete und international anerkannte Menschenrechtsbeauftragte entspricht nicht den internationalen Gepflogenheiten. Sie ist auch nicht das erhoffte positive Signal der kubanischen Regierung. Ein solches positives Signal wäre z. B. ein grundlegend anderer Umgang der kubanischen Regierung mit Andersdenkenden oder eine Freilassung der politischen Gefangenen in Kuba, zu der die EU-Mitgliedstaaten Kuba wiederholt aufgefordert haben.
Die gegenwärtige Selbstisolierung Kubas schadet der kubanischen Bevölkerung. Das Auswärtige Amt hofft deswegen, dass der Besuch der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung doch noch zustande kommt.
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Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt





