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Lebensmittelsicherheit aktiv oder radioaktiv?

25.03.201112:34 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Lebensmittelsicherheit aktiv oder radioaktiv?

(openPR) Nach der Reaktorkatastrophe müssen Lebensmittelhersteller ihre Risikobewertungen aktualisieren. Ob sie auf eine Strahlenbelastung reagieren müssen, hängt von der weiteren Entwicklung in Japan ab. Die gesetzlichen Vorschriften sind ausreichend, werden aber nicht unbedingt überall ausreichend umgesetzt! Hilfestellungen können brandaktuell beim 5. Karlsruher Lebensmittelsymposium 2011 abgeholt werden.
Lebensmittelunternehmen müssen sichere Lebensmittel produzieren. Wer Rohstoffe aus Ostasien bezieht, muss sich der Frage stellen, ob diese Rohstoffe nach der Katastrophe in Fukushima noch sicher eingekauft werden können. Sich direkt nach anderen Rohstoffe umzusehen, ist zwar ein Weg, aber nicht immer machbar und möglichwerweise auch gar nicht sinnvoll. Nach Tschernobyl wurden die zulässigen Strahlungshöchstwerte für den Fall einer erneuten Nuklearkatastrophe für die betroffenen, aber wichtigen Lebensmittel per Gesetz erhöht. Auch das scheint keine befriedigende Lösung zu sein. Der verunsicherte Verbraucher mag in den nächsten Monaten dazu übergehen, keine Lebensmittel aus den möglicherweise betroffenen Gebieten mehr zu kaufen. Dass solche Verschiebungen des Marktes gravierende Auswirkungen auf das Überleben betroffener Unternehmen haben können, ist bekannt. Kaufboikott kann bäuerliche Unternehmen ruinieren.
Das Hilfsmittel ist die Risikobewertung. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und das Bundesamt für Risikobewertung BfR werden sicherlich in der nächsten Zeit Handreichungen hierzu liefern. Zwischenzeitlich muss der Lebensmittelproduzent aber selbst tätig werden und analysieren, ob überhautp Rohstoffe von radioaktivem Fallout betroffen sein könnten, ob er Messungen durchführen muss, um solcherart belastete Chargen zu entdecken. Er muss aktiv sein, damit die Produkte nachher nicht strahlen.
Wünschenswert wäre die Information der möglicherweise ängstlichen Verbraucher durch die Unternehmen selbst. Was hat man getan, was wird man tun. Wer nichts tut, hat die gesetzliche Verpflichtung zum HACCP-System (Gefahrenanalyse und Kritische Kontrollpunkte, Verordnung 852/2004) nicht umgesetzt.
Der brandaktuelle Fall kann mit Experten der EFSA und des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am 28./29.3.2011 auf dem Karlsruher Lebensmittelsymposium 2011 diskutiert werden. Die Veranstalter haben hierzu eine Tageskasse eingerichtet, um Interessierten die kurzfristige Teilnahme zu ermöglichen.

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