(openPR) Claudia Roth, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt äußerte sich erleichtert zum heutigen (25.9) Freispruch der in erster Instanz zum Tode durch Steinigung verurteilten Nigerianerin Amina Lawal:
"Dies ist ein großer Erfolg für die Menschenrechte. Es ist aber nur ein erster Schritt im Kampf gegen die Todesstrafe. Die Steinigung ist eine besonders grausame Form der Todesstrafe, für deren Abschaffung wir uns auch weiterhin mit aller Kraft einsetzen werden. Auch die Berufung auf ein religiös begründetes Rechtssystem wie der Sharia nimmt ihr nichts von ihrer Grausamkeit.
Es ist ermutigend, dass der Freispruch von der islamischen Berufungsinstanz selbst kam. Ich hoffe sehr, dass nun auch die anderen zehn wegen Ehebruchs zum Tode Verurteilten freigesprochen werden.
Die nigerianischen Bundesgerichte bleiben aber dessen ungeachtet weiterhin aufgefordert, strafrechtliche Sharia-Urteile auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Nur die Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Rechtsgleichheit können Nigeria zu Stabilität verhelfen und die inneren Spannungen ausgleichen."






