(openPR) Antragstellung ab sofort möglich
Dresden, 30.9.03
Landwirte, die durch die langanhaltende Trockenheit in ihrer Existenz gefährdet sind, können ab sofort Anträge auf finanzielle Hilfen stellen. Wie das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium heute (Dienstag, 30. September) mitteilte, sei die dafür notwendige Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund unterschrieben. Insgesamt stehen 11,8 Millionen Euro von Land und Bund zur Verfügung. Wie das Ministerium betonte, seien die Hilfen kein Ausgleich für entstandene Schäden. Sie dienen lediglich der Sicherung der Zahlungsfähigkeit und sollen witterungsbedingte Insolvenzen vermeiden. Es sei jedoch im Interesse des ländlichen Raumes und der hier vorhandenen Arbeitsplätze notwendig, den Betroffenen schnell zu helfen.
Anträge nehmen alle Landwirtschaftsämter entgegen, hier gibt es auch die Antragsformulare.
Der Bund weist darauf hin, dass mit der Auszahlung erst nach Genehmigung der Verwaltungsvereinbarung durch die EU begonnen werden kann.






