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KC Medienfonds: Anleger müssen sich entscheiden

(openPR) Die Filmfonds der KC Medien AG, die nunmehr als CP Medien AG firmiert, haben sich bei vielen Anlegern als wirtschaftliches Abenteuer erwiesen. Die KC Medien AG wurde 1995 gegründet. Deren Aktionär ist die Copro Media AG. Die KC Medien AG hat fünf Medienbeteiligungs-Fonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 901,11 Millionen DM initiiert, darunter die KC Medien Erste Beteiligungs AG & Co. KG MBF 96/21, die KC Medien Zweite Beteiligungs AG & Co. KG / MBF 97/24, die KC Medien Dritte Beteiligungs AG & Co. KG / MBF 98/28 und die KC Medien Vierte Beteiligungs AG & Co. KG / MBF 99/31. Dabei handelt es sich um risikoreiche unternehmerische Beteiligungen, bei denen die Anleger einkalkulieren müssen, dass die versprochenen sofort abzugsfähigen steuerlichen Verluste, soweit sie von der kritischen Finanzverwaltung nicht nachträglich wieder abgezogen werden, der einzige nennenswerte Ertrag bleibt, den sie für den regelmäßig deutlich höheren Kapitaleinsatz bei Beitritt zur Fondsgesellschaft erwarten können. Mittlerweile gibt es abgewickelte Fonds, die lediglich einen geringen Teil des ursprünglich eingesetzten Kapitals als Auseinandersetzungsguthaben ausgezahlt haben. Bei den laufenden Beteiligungen ist nicht auszuschließen, dass die Anleger bei Abwicklung der Beteiligung keine weiteren Leistungen erhalten. Besonders nachteilhaft ist die Situation für Anleger, die Ihre Beitrittssumme bei einer Bank fremdfinanziert haben und über die Jahre hohe Zinszahlungen erbracht haben. Unabhängig hiervon liegen mehrere Berichte von Anlegern vor, die von ihrem Berater nicht ordnungsgemäß informiert worden waren. Vereinzelt haben Anleger bis heute keinen vollständigen Emissionsprospekt erhalten. In einigen dieser Fälle haben Anwälte bereits Entschädigungszahlungen von Beratern erreichen können. Wenn die Berater maßgeblich an dem Abschluss einer Finanzierung der Zeichnungssumme beteiligt waren, kommt auch ein Anspruch gegen die finanzierende Bank in Betracht.



Bei den Beratern sollte auch beachtet werden, dass das Branchenfachblatt „Kapital-markt-intern“ bereits am 07.08.1997 vor dem Zweiten Fonds gewarnt hat. Damals lautete die Kurzbeschreibung:

„Fazit: Risikoreiche Beteiligung, die ausschließlich für Anleger mit sehr hoher Steuerbelastung in Frage kommt, die bereit sind, große Kapitalverlustrisiken einzugehen.“

Dennoch haben die Berater die Fonds weiterhin vertrieben. Die ersten beiden Fonds sind heute bereits liquidiert. Die Anleger der anderen Fonds sind weiter im Unklaren.

In zahlreichen Fällen wurden den Anlegern die Emissionsunterlagen erst mit Zeichnung der Beteiligung oder danach – wenn überhaupt – übergeben.

Zudem wurden die wenigsten Anleger über die negative Pressedarstellung informiert.

Aus diesen Gründen laufen verschiedene Klagen, in denen Anwälte eine Fehlberatung des Vermittlers rügen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Sie berufen sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der eine rechtzeitige Aufklärung über eine negative Fachpresse bei Verkauf der Beteiligung verlangt.

Allerdings sollten betroffene Anleger nicht zu lange warten, denn für Beratungen, die vor 2002 stattfanden, droht mit Ablauf dieses Jahres in jedem Fall der Ablauf der absoluten Verjährungsfrist von zehn Jahren, so dass mit dem Ende des Jahres 2011 verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Dabei spricht die Erfahrung dafür, dass es nicht zu empfehlen ist, bis zum Jahresende 2011 zu warten. Betroffene Anleger sollten jetzt reagieren und versuchen, über einen in dem Fachgebiet spezialisierten Anwalt eine außergerichtliche Lösung zu erreichen, bevor Maßnahmen zur Verjährungshemmung eingeleitet werden.

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