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Scheidung durch Standesbeamte?

23.02.201114:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. In Deutschland werden laut Statistischem Bundesamt in Wiesbaden knapp 40 % der Ehen wieder geschieden. Die Standesbeamten fordern nun, künftig nicht mehr nur die Ehen zu trauen, sondern auch einvernehmliche Scheidungen vornehmen zu dürfen. Das sei nicht nur schneller, sondern auch billiger.



Doch aufgepasst: Auch bei einer „einvernehmlichen Ehescheidung“ kann ein Standesbeamter einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Denn dieser kennt kaum die rechtlichen Auswirkungen einer Scheidung. Ehepartner sollten sich im Falle einer Scheidung in jedem Fall beraten lassen, ob sie Unterhalt zahlen müssen oder erhalten. Unterhaltsansprüche können sowohl für den Ehepartner als auch für die Kinder bestehen. Für den Ehegattenunterhalt gibt es genaue Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Der Rechtsanwalt prüft, ob diese im Einzelfall vorliegen. Auch die Berechnung des Versorgungsausgleichs bezüglich der Rentenansprüche sollte von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden, der Erfahrung hat und sich in dieser Materie auskennt.

Der Rechtsanwalt unterstützt ferner bei der Anpassung der Mietverhältnisse und berät beim Verkauf von gemeinsamen Immobilien.

Die Gefahr, dass ohne anwaltliche Beratung ein Ehepartner auf der Strecke bleibt, weil er seine Rechte nicht kennt, ist groß. Daher ist es unerlässlich, dass sich jeder beteiligte Ehegatte vor der Einleitung eines Scheidungsverfahrens durch einen Rechtsanwalt beraten lässt und damit nicht nur über den Ablauf des Verfahrens selbst orientiert ist, sondern auch über die hiermit verbundenen rechtlichen wie tatsächlichen Veränderungen.

Die mit der anwaltlichen Beratung verbundenen Kosten sowie die Gerichtsgebühren können im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe von der Justizkasse übernommen werden. Diese Unterstützung wird bewilligt, wenn der vertretene Ehegatte die Kosten nicht selbst aufbringen kann.

Wohin Scheidungen ohne anwaltliche Beratung führen, zeigen die vielen Probleme bei sogenannten Online-Scheidungen. Hier kennt der Mandant seinen Anwalt nicht persönlich, ein Gespräch über die rechtlichen Konsequenzen eines Scheidungsantrags findet in der Regel nicht statt. Die Kommunikation erfolgt nur über E-Mail, das heißt, der Anwalt kennt die persönliche Situation seines Mandanten nicht. Nur durch das unmittelbare Gespräch mit dem Anwalt des Vertrauens vor dem Einreichen der Scheidung kann sichergestellt werden, dass durch die Scheidung keine negativen Rechtsfolgen entstehen, die vorher nicht bedacht wurden. In Anbetracht der komplexen rechtlichen Auswirkungen eines Scheidungsverfahrens ist die anwaltliche Beratung und Vertretung unerlässlich. Anwälte nennt Ihnen auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts¬kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder unter der Adresse:
www.schleswig-holsteinische-rechtsanwaltskammer.de.

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Textumfang: 2 526 Zeichen inklusive Leerzeichen

Schott Relations Hamburg GmbH
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon: 040/41 32 70-30
Fax: 040/41 32 70-70
Mail: E-Mail
www.schott-relations-hamburg.de

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