(openPR) Wohnungswirtschaft fordert landeseigenes Wohnungsgesetz
• Strukturschwache Regionen durch koordinierte Maßnahmen entlasten
• Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebestand abgelehnt
Die rheinland-pfälzische Wohnungswirtschaft fordert in einem zur Landtagswahl vorgelegten 10-Punkte-Papier ein Wohnungsgesetz zur Gestaltung des demografischen Wandels. Rheinland-Pfalz habe bislang den seit 2006 durch die Föderalismusreform bestehenden Handlungsrahmen im Gegensatz zu zahlreichen anderen Bundesländern bislang nicht genutzt. Gerade aufgrund der durch den demografischen Wandel bestehenden Herausforderungen sei es, so die Wohnungswirtschaft in ihrem Forderungskatalog, jedoch dringend erforderlich, einen gesetzlichen Handlungsrahmen mit abgestimmten Zielen festzulegen.
Besonders in strukturschwachen Gebieten, wie sie in Rheinland-Pfalz aufgrund seiner ländlichen Struktur häufig vorkommen, müsse eine Kombination von Stadt- und Dorferneuerung mit der Revitalisierung von Wohnquartieren den Wegzug gerade jüngerer Bevölkerung verhindern, so Christof Henn, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen.
Zugleich warnte Christof Henn vor einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer, wie sie derzeit in vielen anderen Bundesländern diskutiert wird. „Eine solche Steuererhöhung würde zwar die Einnahmesituation der öffentlichen Haushalte verbessern, gleichzeitig aber die Gestaltungsspielräume der Wohnungswirtschaft deutlich einengen, etwa beim Erwerb so genannter Finanzinvestorenbestände“, sagte Christof Henn am Mittwoch, 23. Februar, vor Medienvertretern.
Ebenso wenden sich die Wohnungsunternehmen gegen eine Pflicht, erneuerbare Energien im Gebäudebestand einsetzen zu müssen. „Ein solches Gesetz würde Modernisierungen zusätzlich verteuern, weniger Modernisierungen wären die Folge“, erklärte Christof Henn.
Schließlich fordert die Wohnungswirtschaft die künftige Landesregierung auf, ihr Gewicht auf Bundesebene einzubringen, da hier wesentliche Entscheidungen, so etwa in der Förderpolitik oder im Mietrecht, anstehen. Die durch die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung artikulierte Kritik sei inhaltlich angemessen – auch und gerade was die Kürzung der Städtebauförderung, besonders im Programm Soziale Stadt, angehe. Auch die künftige Landesregierung sei hier gefordert. Einsatz forderte Henn von der Landesregierung auch beim Thema Bonitätsauskünfte. „Gerade erst haben Bielefelder Forscher herausgestellt, dass sich Vermieter am besten durch Bonitätsauskünfte vor so genannten Mietnomaden schützen können“, sagte Henn. „Die Regeln zu solchen Bonitätsauskünften müssen deshalb praktikabel bleiben.“








