(openPR) Schutz fuer die Maas wird verbessert
Kabinett billigt Internationales Maas-Uebereinkommen
Berlin, 01. Oktober 2003 - Die Bundesregierung hat heute dem Gesetzentwurf zum Internationalen Maas-Uebereinkommen zugestimmt. Damit ist jetzt das neue Vertragsgesetz zum multinationalen Schutz der Maas auf den Weg gebracht, nachdem die Vertragspartner im Dezember vergangenen Jahres zunaechst das Uebereinkommen gezeichnet hatten.
Der Vertragsentwurf umfasst das europaweit erste wasserwirtschaftliche Uebereinkommen, das die Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie vollstaendig beruecksichtigt und somit eine enge Koordinierung im gesamten Flussgebiet der Maas ermoeglicht. Ziele der Zusammenarbeit sind neben der Umsetzung der Richtlinie die Vorsorge und der Schutz vor Hochwasser, die gemeinsame Bekaempfung unfallbedingter Verunreinigungen, die Erstellung von Aktionsprogrammen und Taetigkeitsberichten sowie der Austausch von Informationen.
Da das Internationale Maasuebereinkommen fuer die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie einen rechtlichen und organisatorischen Rahmen darstellt, kommt dem Vertragsentwurf aus Sicht der Bundesregierung eine besondere Bedeutung fuer die kuenftige internationale Zusammenarbeit zum Schutz der Maas zu. Den Entwurf hatte das Bundesministerium fuer Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fuer die deutsche Seite ausgearbeitet und dem Bundeskabinett vorgelegt.
Das Internationale Maasuebereinkommen loest das bisherige Vertragswerk zum Schutz des Flusses aus dem Jahr 1994 ab, an dem Deutschland nicht beteiligt gewesen war. Neben Deutschland werden Frankreich, die Niederlande, Belgien und Luxemburg sowie die belgischen Regionen Wallonien, Flandern und Bruessel-Stadt Vertragsparteien sein. Sitz des Sekretariats der Maas-Kommission ist Luettich.








