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„München - Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG III“ – Anleger warten auf ihr Geld

(openPR) In die München - Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG III (München Fonds III) haben Anleger insgesamt ca. 25 Millionen Euro investiert. Der Gesellschaftsvertrag des München Fonds III ist in vielen Fällen bis zum 31. Dezember 2010 abgeschlossen.


Zahlreiche Anleger des München Fonds III warteten derzeit auf die Rückzahlung Ihrer Einlage durch den Fonds. Ferner wurden die „Vorabgewinne“ nicht in jedem Fall pünktlich gezahlt. Darüber hinaus wurden die Gesellschafterversammlungen für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 bis zum heutigen Tage nicht durchgeführt.
Eine Reihe von Anlegern befürchten nun, dass die gleichen Probleme, welche bereits beim München Fonds II auftraten, nun auch beim München Fonds III eine Rolle spielen könnten und somit auch der München Fonds III das prospektierte Ergebnis nicht erreichen wird.

Die Geschäftsführung des München Fonds II musste im Rahmen der Gesellschafterversammlung des ähnlich strukturierten München Fonds II im Jahr 2010 einräumen, dass aufgrund von verschiedenen Faktoren die prospektierte Entwicklung einzelner Projekte, welche durch den München Fonds II realisiert wurden, nicht wie gewünscht verlief.
„Wir prüfen derzeit für die von unserer Kanzlei vertreten Anleger des München Fonds III verschiedene Vorgehensmöglichkeiten“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Beispielweise kann eine Klage gegen die Fondsgesellschaft auf Auszahlung des jeweiligen Beteiligungskapitals (ohne Agio) zzgl. einer etwaigen Gewinnbeteiligung in Betracht kommen. Auch wird eruiert, ob die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung durch die Anleger selbst realisierbar ist. Hiezu müssen nach dem Gesellschaftsvertrag die Gesellschafter oder Treugeber mit 10 % aller Stimmen die Durchführung der Gesellschaftsversammlung verlangen“, so Rechtsanwalt Kainz weiter.
Unabhängig hiervon kann auch gegen die Anlageberater bzw. Beratungsgesellschaften, aufgrund deren Empfehlung die Beteiligung an dem München Fonds III gezeichnet wurde, vorgegangen werden. „Diese Möglichkeit steht den Anlegern dann offen, wenn Sie bei der Beratung im Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung am München Fonds III fehlerhaft beraten wurden“, erläutert Rechtsanwalt Kainz. In diesen Fällen käme die komplette Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.
Anlegern, die in den München Fonds III investiert haben, sollten daher von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten prüfen lassen.

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