(openPR) Anleger mit Anteilen am OwnerShip Tonnage III GmbH & Co. KG Schiffsfonds sollten prüfen, ob ihnen Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und Ansprüche wegen Prospekthaftung zustehen.
Probleme treten insbesondere bei mangelnder Anlageberatung der unterschiedlichen Verträge des Schiffsfonds auf, vgl. S. 104 ff. des Prospekts. Dazu zählen u.a. deren Auswirkungen auf die Anleger, Laufzeiten der Gesellschaftsverträge, und die Belastung des Dachfonds mit einer Fremdfinanzierung, die nicht nur als Zwischenfinanzierung dient. Weiter sollte der Berater über das Ob und die Höhe des Rückflusses aus dem Agio und einer Provision aufgeklärt haben.
Im Prospekt der OwnerShip Tonnage III GmbH & Co. KG ist ein Widerspruch der Kündigungsfristen zwischen Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag zu finden. Die Kündigung ist erstmals zum 31.12.2021 möglich. Im Gesellschaftsvertrag ist jedoch eine Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres anberaumt und beim Treuhandvertrag hat die Kündigung einen Monat vor Kündigung des Gesellschaftsvertrags zu erfolgen, somit sieben Monate vor der beabsichtigten Beendigung.
Trotz unzureichender Erläuterung im Prospekt, sollte den Anlegern bewusst sein, dass es auch beim Schiffsfonds OwnerShip Tonnage III ein Aufleben der Haftung gibt.
Missverständnisse durch den Prospekt kommen auch bei den Investitions- und Prognoserechnungen auf. Dieser Prospekt ist nicht auf den Kleinanleger zugeschnitten. Der BGH (BHG Urteil vom 18.09.2012, XI ZR 344/11) verlangt aber, dass Prospekterklärungen von einem durchschnittlichen (Klein-)Anleger verstanden werden können. Der Prospekt OwnerShip macht nicht deutlich, dass der Schiffsfonds zu einem nicht unbeachtlichen Teil von beinahe 50% Fremdkapital finanziert wird. Weiter wird das Eigenkapital des Fonds auf fünf Einschiffsgesellschaften aufgeteilt, bei denen einige ein Schiffshypothekendarlehen aufweisen, das höher ist als das Kommanditkapital der Schiffsfonds OwnerShip Tonnage III GmbH & Co. KG.
Wir bieten Ihnen an, im Rahmen einer Erstberatung mögliche Ansprüche und die Erfolgsaussichten ihrer Durchsetzung zu prüfen. Ihr Ansprechpartner ist Frau Rechtsanwältin Beate Anna Kirchner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.









