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Landgraf & Schneider Rechtsanwälte

Landgraf & Schneider Rechtsanwälte

Landgraf & Schneider Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Zeppelinallee 21 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069 - 713 731 80 Fax: 069 - 713 731 850

Über das Unternehmen

Die Rechtsanwaltskanzlei Landgraf Schneider wurde Ende 2007 als Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwältin Mareen Schneider und Rechtsanwalt Rolf Landgraf gegründet, der inzwischen sechs Rechtsanwälte angehören. Die Schwerpunkte der Kanzlei sind Kapitalmarkt-, Gesellschafts- , Bank- , Anlagerecht sowie Arbeitsrecht.

Frau Kirchner wurde 1997 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit Januar 2010 ist Frau Kirchner Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Schwerpunkte von Frau Kirchners Beratungstätigkeit sind Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren, insbesondere Zertifikaten, Investmentfonds und Kombinationsprodukten aus finanzierten kapitalbildenden Versicherungen sowie geschlossenen Immobilienfonds und Medienfonds.

Aktuelle Pressemitteilungen von Landgraf & Schneider Rechtsanwälte
Bild: Risiken der Dritte MPC Rendite Fonds Britische Leben plus GmbH & Co. KG
Landgraf & Schneider Rechtsanwälte

Risiken der Dritte MPC Rendite Fonds Britische Leben plus GmbH & Co. KG

Anleger mit Anteilen an der Dritte MPC Rendite Fonds Britische Leben plus GmbH & Co. KG sollten Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und Ansprüche wegen Prospekthaftung prüfen lassen. Der Fonds stellt gemäß Seite 16 des Prospekts einen Blind Pool dar. Zum Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung war mit dem Ankauf von Policen nur in geringem Umfang begonnen worden. Die aufgezeigten Prognosen der Liquiditätsberechnung und der steuerlichen Ergebnisse basierten auf einem Modellportfolio. Diese Information muss ein Anlageberater im Beratung…
23.01.2014
Owner Ship Schiffsfonds – Unklarheiten im Prospekt
Landgraf & Schneider Rechtsanwälte

Owner Ship Schiffsfonds – Unklarheiten im Prospekt

Anleger mit Anteilen am OwnerShip Tonnage III GmbH & Co. KG Schiffsfonds sollten prüfen, ob ihnen Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und Ansprüche wegen Prospekthaftung zustehen. Probleme treten insbesondere bei mangelnder Anlageberatung der unterschiedlichen Verträge des Schiffsfonds auf, vgl. S. 104 ff. des Prospekts. Dazu zählen u.a. deren Auswirkungen auf die Anleger, Laufzeiten der Gesellschaftsverträge, und die Belastung des Dachfonds mit einer Fremdfinanzierung, die nicht nur als Zwischenfinanzierung dient. Weiter sollte der …
15.01.2014
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