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Stalking leider keine Seltenheit mehr

08.02.201111:45 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Stalking leider keine Seltenheit mehr
Detektei Silber
Detektei Silber

(openPR) Nicht nur Persönlichkeiten, die aus Presse und Fernsehen bekannt sind, schalten zur Stalker-Überwachung einen Detektiv ein. So tritt Stalking zunehmend in Bereichen auf, wo sich Täter und Opfer kennen. Opfer eines Stalkers werden sowohl Personen, die eine Beziehung mit dem Stalker ablehnen, aber auch Berufsgruppen mit Kontakt zu Kunden oder Klienten, die glauben falsch beraten oder schlecht behandelt worden zu sein. Manchmal erfolgt, das Stalking auch durch Nebenbuhler oder anderweitige Rivalen, die eine Niederlage nicht wegstecken können.



In Deutschland gibt es seit dem März 2007 mit dem § 238 StGB ein Gesetz, das Stalking unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe stellt. Der Stalker hat mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu rechnen. In Fällen, in denen das Opfer einer ernsthaften Gefährdung für Leib und Leben ausgesetzt ist, kann das Strafmaß bis zu zehn Jahren reichen. In derartigen Fällen gelten wegen des ebenfalls geänderten § 112a StPO weitaus geringere Anforderungen an die Untersuchungshaft.

Rund zwölf Prozent aller Deutschen werden im Verlauf ihres Lebens mindestens einmal gestalkt, wobei Frauen meistens die Opfer, Männer in der Regel die Täter sind. Die Folge sind häufig schwere Traumata. Der Ausdruck "Stalking" ist aus dem Englischen von "to stalk" abgeleitet, was in der Jägersprache "jagen", "hetzen", "sich anschleichen" oder "anpirschen" heißt. Damit ist das beabsichtigte und wiederholte Nachstellen also Verfolgen und Belästigen eines Menschen gemeint, so dass dieser sich bedroht fühlt und seine Lebensgestaltung schwer wiegend eingeschränkt wird. Der Begriff etablierte sich vor rund zwanzig Jahren in den USA als zahlreiche Prominente zum Teil exzessiv verfolgt wurden. Dies wurde zunächst als kurioses Phänomen betrachte, erlangte aber Ende der 1980er Jahre mit dem Mord an der Schauspielerin Rebecca Schaeffer eine neue Bedeutung. Stalker belästigen und terrorisieren neben Prominenten insbesondere ehemalige Lebensgefährten, aber auch völlig fremde Personen.

Ziel der Stalker ist es, Aufmerksamkeit zu erregen sowie die Kontrolle über eine Person zu gewinnen, beziehungsweise sie dazu zu bewegen, eine Beziehung einzugehen. Im Falle der Ablehnung kann daraus schnell Hass oder Psychoterror werden. Das Stalking erfolgt per SMS, E-Mail oder Telefon. Häufig erhält das Opfer auch "Liebesbeweise" verstandene Briefe und Geschenke. Cyberstalking ist die Variante des Stalking, bei der modernen Kommunikationsmittel wie Handy oder Internet verwendet werden.

Wer von einem Stalker belästigt wird, sollte diesem von Anfang an klipp und klar mitteilen, dass ein weiterer Kontakt nicht erwünscht ist. Man sollte auch seinem persönlichen Umfeld mitteilen, wenn man sich im Visier eines Stalkers befindet. Die Aufmerksamkeit von Kollegen, Freunden und Nachbarn wirkt abschreckend und im Falle eines Falles ist auch eher jemand zur Stelle, der bereit ist einzugreifen. Belästigte Personen sollten alles festhalten, was der Stalker unternimmt. In schwer wiegenden Fällen kann eine Stalker-Überwachung durch eine Detektei helfen, Beweise zu sichern. Die Detektive beobachten die Aktivitäten des Stalkers und sichern gegebenenfalls die Tatbestände mit Fotos, Videos sowie in ihren persönlichen Aufzeichnungen. Seitens Staatsanwaltschaft und Polizei wird die einfache Nachstellung nur auf Antrag verfolgt, wenn nicht im konkreten Fall ein besonderes öffentliches Interesse angenommen wird (§ 238 Abs. 4 StGB). Detektive kooperieren aber bei der Stalker-Überwachung eng mit der Polizei, damit Peiniger, die bei schwereren Nachstellungen erwischt werden, unmittelbar in Gewahrsam genommen werden können.

Mehr zum Thema Stalking erfahren Sie unter: http://www.detektei-silber.de/privatdetektei-silber/stalker-ueberwachung.html

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