(openPR) Firmen, die Mitarbeiter im Außendienst beschäftigen, sind darauf angewiesen, dass diese eine korrekte Abrechnung der geleisteten Stunden, der besuchten Kunden, der Verweildauer beim Kunden und der gefahrenen Kilometer erstellen. Der wirtschaftliche Schaden durch falsche Spesenabrechnungen ist enorm hoch. Hinzu kommen Motiviationsverluste bei den Kollegen und natürlich entgangene Kunden, die der Reisende in der Zeit, die er dem Arbeitgeber berechnet hat, hätte besuchen können. Schlimmstenfalls verwenden Mitarbeiter im Außendienst die Zeiten dazu, um auf „eigene Rechnung" oder gar für die Konkurrenz zu arbeiten.
Unternehmen selbst sind damit überfordert, die Tätigkeit eines Außendienstmitarbeiters in puncto Abrechnungsbetrug umfassend zu überwachen, da die zugeordneten Vertriebsregionen sich oft über sehr große Gebiete erstrecken. Deshalb ist es einfacher und in der Regel auch kostengünstiger, eine versierte Detektei mit der Observation zu beauftragen. Diese verfolgt den beschuldigten Mitarbeiter diskret. Dabei kommen u. a. GPS-Geräte zum Einsatz, die am Firmen-Fahrzeug der Zielperson besfestigt werden. Sie verhindern, dass der beobachtete - beispielsweise im dichten Großstadtverkehr oder bei besonders rasantem Fahrverhalten - verloren geht. Die GPS-Geräte ermöglichen es zwar, die Spur der Zielperson im Auge zu behalten, sie können selbst jedoch nicht beobachten. Der Detektiv sichert aus sicherer Distanz die Beweislage per Foto, Video und einem detaillierten Bericht. Ein Vergleich dieses Berichts mit den Abrechnungen des Mitarbeiters legt das Fehlverhalten rasch offen. Gegebenenfalls sind die eingesetzten Detektive auch bereit, ihre Erkenntnisse vor dem Arbeitsgericht darzulegen.
Mit dem Observationsauftrag an eine Detektei kommt meist ein Dienstvertrag nach §611 BGB zustande. Ein Erfolg, das heißt das Aufdecken von Abrechnungsbetrug oder eines ähnlichen Delikts, kann naturgemäß nicht geschuldet werden. Denn im besten Fall erweisen sich die Vorwürfe als haltlos und der Mitarbeiter ist seiner Arbeit korrekt nachgegangen, hat seine Abrechnungen mit der erforderlichen Sorgfalt angefertigt. Die Abrechnung der Detektei gegenüber dem Auftraggeber erfolgt im Regelfall auf Grundlage der Anzahl der Stunden, die für die Observation benötigt wurden. Die Kosten für die gefahrenen Kilometer, für Übernachtung und sonstige Auslagen sind gleichfalls zu erstatten. Sollte ein Abrechnungsbetrug vorliegen, kann der Auftraggeber die Kosten für den Detektiveinsatz erstattet bekommen.
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