(openPR) Wer den Verdacht hat, dass sein ehemaliger Partner ein eheähnliches Verhältnis - im Fachjargon sozio-ökonomische Lebensgemeinschaft genannt - eingegangen ist und dieses bei der Festlegung der Unterhaltsansprüche verschwiegen hat, der ist gut beraten, einen Detektiv zu beauftragen. Ein einmaliger Seitensprung wird für die Kürzung der Unterhaltsleitungen nicht ausreichen, andererseits kann auch die dauerhafte Tolerierung eheähnlicher Verhältnisse dazu führen, dass eine spätere Kürzung schwieriger wird.
Es gibt hierfür aber keinen festgelegten Katalog an Kriterien, sondern im Regelfall wird es zu einer richterlichen Einzelfall-Entscheidung kommen. Die rechtliche Beratung und Umsetzung sollte unbedingt ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht vornehmen. Bewährt haben sich Anwälte und Detektive, die sich in Unterhaltsangelegenheiten miteinander abstimmen.
Auch in anderen Detailfragen zu Unterhaltsleistungen kann eine Überpüfung angebracht sein: So ist der Ex-Partner auch verpflichtet, seine Einkommensquellen offen zu legen. Wenn dieser zum Beispiel ein regelmäßiges Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit bezieht und dieses nicht angegeben hat, ist es ratsam mit Hilfe eines Anwalts zu erwirken, dass die zu zahlenden Unterhaltsleistungen gekürzt oder gestrichen werden. § 1579 Punkt 7 BGB beschreibt, wenn auch etwas unscharf, diese als "Verwirkung" bezeichneten Gründe.
Den erforderlichen Nachweis kann ein Detektiv erbringen. Dieser kann mit Hilfe einer diskreten Observation herausfinden, ob die Angaben des ehemaligen Partners stimmig sind. Detektive ermitteln so unauffällig, dass es die Zielperson nicht bemerkt. Sie sichern aus dem Hintergrund Beweise in Form von Foto- und Videoaufnahmen und erstellen einen lückenlosen Beobachtungsbericht. Das Beweismaterial ist gerichtstauglich zumal der beauftragte Detektiv im Falle eines Falles seine Erkenntnisse auch vor Gericht vortragen wird.
Mit dem Auftrag an einen Detektiv, in Unterhaltsangelegenheiten zu ermitteln, kommt in der Regel ein Dienstvertrag zustande, was bedeutet, dass ein Erfolg der Ermittlungen nicht geschuldet wird. Die Abrechnung der Detektiv-Leistungen erfolgt meist auf Stundenbasis. Es ist aber gut zu wissen, dass man von dem anderen Ehepartner das Honorar für den Detektiv zurückfordern kann, wenn sich der Verdacht erhärten sollte, dass ein Fehlverhalten vorliegt, denn ein Detektiv ist in derartigen Fällen meist die einzige Möglichkeit, rechtssichere Beweise zu erlangen.












