(openPR) Aktuelle Tagesmeldungen befassen sich zurzeit mit den Strompreiserhöhungen vieler Energieversorger. Sie haben zur Folge, dass jeder zweite Haushalt Anfang dieses Jahres deutlich mehr bezahlen muss als noch im Dezember 2010. Die Pauschalverurteilung folgt auf dem Fuß: „Die großen Versorger ziehen den armen Bürgern das Geld aus der Tasche“. Leider hält diese Pauschalaussage einer Überprüfung nicht stand.
70 % Steigerung der EEG-Umlage
Ab dem Jahr 2011 steigt die EEG-Umlage von 2,047 ct/kWh auf 3,53 ct/kWh. Nach Maßgabe des Erneuerbare-Energie-Gesetz (kurz EEG) werden die Netzbetreiber verpflichtet, Strom auf Basis regenerativer Energien ins Netz einzuspeisen und einen für den Betreiber festgesetzten Festpreis zu zahlen. Die Differenz zum Preis des Stroms aus den nicht regenerativen Erzeugungseinheiten wird über die EEG-Umlage ausgeglichen. Eine der Hauptursachen der Steigerung der EEG-Umlage ist der ungehemmte Zubau von Photovoltaikanlagen, die bisher mit durchschnittlich mehr als 50 ct/kWh über 20 Jahre subventioniert werden. Die Beschimpfung der Stromversorger geht auch deshalb ins Leere, weil sie nicht Verursacher einer solchen Erhöhung sind, sondern nur Erfüllungsgehilfen einer energiepolitischen Fehlentwicklung. Bei einem durchschnittlichen Strompreis für einen Haushalt von ca. 24 ct/kWh betragen die konventionel¬len Erzeugungskosten nur 7 ct/kWh. Das bedeutet, die von den Stromerzeugern beeinflussbaren Kosten lie¬gen unter einem Drittel.
Je weiter die Stromerzeugungskosten regenerativer Energien wie z. B. Photovoltaik zu denen des auf konventioneller Basis erzeugten Stroms abwei¬chen, desto mehr darf man eine solche Technologie in Frage stellen. Auch wenn die Voltaik nach Beschluss der Bundesregierung ab Anfang 2011 nur noch mit 29 ct /kWh gefördert wird, ist dieser Strompreis immerhin noch sechsmal so teuer wie der an der Strombörse gehandelte Preis pro kWh.
Mag eine Technologie wie die Stromerzeugung auf Basis von Solarzellen in der Sahara im Hinblick auf die Vollbenutzungsstundenzahl noch Sinn machen – hier ist der Transport in technischer und politischer Hinsicht das größere Problem – so verringert sich die Vollbenutzungsstundenzahl signifikant, wenn man diese Paneele z. B. in Deutschland installiert. Deshalb beträgt der Anteil der Voltaik an der Bruttostromerzeugung nur 2 %. Diesen Zustand kann man als das „solare Paradoxon“ beschreiben, da der Zubau von Solarpaneelen umgekehrt proportional zur geographisch zuordenbaren Sonnenscheindauer erfolgt.
Für den Privatinvestor, der seine in gleicher Weise nach Südwesten ausgerichteten Dachflächen nutzt, um Solarstrom zu erzeugen, ist es nach wie vor eine lohnende Investition, denn die Sparkassen und Volksban¬ken liefern gleich relativ risikofrei die passende Finanzierung.
In ländlichen Gebieten werden mittlerweile Kuh- und Schweinestallbedachungen mit Solarpaneelen versehen und die Investition einer Unterstellhalle für landwirtschaftliche Maschinen wird gleich durch die geplante Bestückung von Solarpaneelen himmelsrichtungsmäßig entsprechend ausgerichtet.
Ein tragbares Konzept?
Ist so ein Konzept noch tragbar, das in der Gesamtkonzeption offen¬sichtlich nicht zu Ende gedacht wurde?
Eine installierte Kapazität, die sich Ende 2010 auf mehr als 17.000 MW belief, speist Strom ins Netz, welches Ausgleichs- und Regelenergie per se zur Verfügung stellen muss. Dies geht wiederum zu Lasten der Energieversorger und spiegelt sich in den Preisen wider. Mit zunehmender, nicht gesteuerter oder geregelter Einspei¬sung wird die Netznutzung immer herausfordernder.
Es ist hervorzuheben, dass zunächst die Leistungsregelung des Netzes erhebliche zusätzliche Investitionen, z. B. in Pumpspeicherkraftwerke, benötigt. E.ON hat kürzlich in Höhe von 250 Mio. € die Genehmigungsanträge für die Erweiterung von 300 MW des Pumpspeicherkraftwerkes Waldeck eingereicht und zwar mit einer prognostizierten Inbetriebnahme in 2016. Jedoch ist der weitere Ausbau von Pumpspeicherkraftwerken sowohl geographisch als auch in Hinblick auf den öffentlichen Widerstand begrenzt. Darüber hinaus könnte selbst bei Nutzung des gesamten Potenzials in Deutschland nur 1/700 des für 2050 prognostizierten Regelbedarfs gedeckt werden. Weitere Ausbaumöglichkeiten der kurzfristigen Leistungsbereitstellung durch Druckluftspeicher in den Salzkavernen über die bereits schon in Betrieb befindliche 300 MW-Anlage in Huntorf hinaus werden derzeit untersucht. Man wird auch nicht umhin kommen, konventionelle Gasspeicher mit leistungsstarken Gasturbinen zu kombinieren, um je nach Änderung der Wetterlage und Verbrauchsanforderung, Leistungsabfälle aus erneuerbaren Energien kurzfristig auszugleichen, bis der konventionelle Kraftwerkspark sich mit seiner Leistungsabgabe dem geforderten Profil wieder anpasst.
Allgemein gültige Marktmechanismen werden politisch gewollt außer Kraft gesetzt. Im Klartext: Ein Produkt ist nicht marktfähig, wenn es der Markt nicht nimmt, dies gilt nicht für Strom, der aus Windkraft und Sonne erzeugt wird. Der Vorschlag, bei nicht vorhandenem Bedarf Windstrom oder Solarstrom herunterzuregeln, wird in der politischen Öffentlichkeit als „Hochverrat“ an der guten Sache kommentiert.
Akzeptiert man, dass man auf der Speicherseite erhebliche Investitionen tätigen muss, um Regelenergie für den bis 2050 prognostizierten Ausbau von erneuerbaren Energien auszugleichen, so werden weder Pumpspeicherkraftwerke noch Druckluftspeicher, die im Wesentlichen nur mechanische Energie speichern können, ausreichen, um den Regelungsbedarf zu decken. Ein einfacher Vergleich zeigt, dass der Energieinhalt eines Erdgasspeichers, nämlich Speicherung chemischer Energie, mehr als 2000 mal höher ist als der eines Speichers, der auf dem Prinzip der Speiche¬rung von mechanisch-potenzieller Energie basiert. Der Energieinhalt des Erdgasspeichers Epe im Münsterland und des im Bau befindlichen Erdgasspeichers Etzel entspricht vom Energieinhalt (ca. 2,5 Mrd. m³ Arbeitsgas) nach einer Studie von Professor Fasold einem Pumpspeicherkraftwerk, dessen Wassermassen die Größe des Bodensees (ca. 50 Mrd. m³) besitzt und über eine nutzbare Höhendifferenz von 170 m verfügt. D. h. sinnvolle Speicherung von Energie, die aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird, ist nur als chemische Energie in klassisch betriebenen Erdgasspeichern zu realisieren. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die aus regenerativen Quellen erzeugte elektrische Energie zunächst einmal chemische Energie erzeugen muss in Form von Wasserstoff durch Druckelektrolyse. Die anschließende Speicherung von Wasserstoff stellt im Prinzip kein großes Problem dar, denn die ältesten Untertagespeicher der Ruhrgas bzw. E.ON Gas Storage waren für die Speicherung von Kokerei- bzw. Stadtgas ausgelegt, das hohe Konzentrationen von Wasserstoff hatte. Darüber hinaus ist die reine Speicherung von Wasserstoff in der chemischen Industrie state of the art. Einschränkend muss jedoch gesagt werden, dass durch den geringeren Heizwert von Wasserstoff circa dreimal soviel Volumen zur Verfügung gestellt werden muss, um die gleiche chemische Energie wie bei Erdgas einzuspeichern.
Unterstellt man Investitionskosten von 1 bis 1,5 Mrd. € für einen Speicher mit 1,2 Mrd. m³ Arbeitsgasvolumen, so sind die spezifischen Investitionskosten für einen Wasserstoffspeicher auch hier dreimal so hoch wie für einen normalen Erdgasspeicher.
Die Konzeptkette ist jedoch mit der Möglichkeit, chemische Energie in Form von Wasserstoff zu speichern, noch längst nicht abgeschlossen. Jetzt erfolgt entweder die direkte Anwendung der Verfeuerung von Wasserstoff oder die Methanisierung, um anschließend das Gas in Gasturbinen wieder Strom erzeugen zu lassen (Gasturbinen auf Basis Wasserstoff sind zurzeit noch nicht entwickelt).
Hervorzuheben ist, dass mit Speichern, die an der Küste gelegen sind - hier haben wir das Glück in Deutschland, dass die Salzstöcke sich in Norddeutschland befinden - zumindest der aus den großen Offshore Windparks erzeugte Strom vergleichmäßigt werden kann und somit der jetzt schon geforderte massive Ausbau von Hochspannungsleitungen auf ein Mindestmaß reduziert werden kann. Denn der Transport von Windstrom ist unabdingbare Voraussetzung für den Ausbau der Offshore Windparks. Hier wird sich der Ausbau der Stromnetze auch auf der Stromrechnung des Kunden widerspiegeln. Nimmt man den Widerstand der Bevölkerung ernst mit der Forderung, Hochspannungsleitungen in Form von Verkabelungen zu verlegen, so kommt eine zusätzliche Verteuerung auf die Volkswirtschaft zu.
Fazit
Wie viel man bereit ist, am Ende für den Ausbau der erneuerbaren Energie zu zahlen, wird sich zeigen. Denn der Einzelne wird von seinem verfügbaren Einkommen einen erheblichen Teil dem politisch gewollten rasanten Aufbau von erneuerbarer Energieerzeugung zur Verfügung stellen müsen.
Dr. Peter Klingenberger, Sprecher der Geschäftsführung der E.ON Gas Storage GmbH, Essen













