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Inhouse-Workshops zur aktuellen Grenzgänger-Besteuerung Deutschland-Luxemburg

01.02.201114:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) In den letzten Tagen und Wochen stehen zunehmend die als Grenzgänger beschäftigten deutschen Berufspendler im Visier der deutschen Finanzverwaltungen entlang der Grenze zu Luxemburg. Den Grund kennen viele HR-Verantwortliche oftmals nicht oder nicht hinreichend: die konsequente Anwendung des deutsch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahre 1958. Die Folge sind stark verunsicherte Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sich bis dato betreffend ihrer steuerlichen Erklärungspflichten legal in der Handhabung der lohnsteuerlichen Besonderheiten im Grenzgebiet wähnten. Leider ist das in nicht wenigen Fällen ein Trugschluss, der erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Neben der lohnsteuerlichen Thematik kommen seit 1. Mai 2010 auch noch die geänderten Bestimmungen betreffend der sozialversicherungsrechtl. Handhabung von Entsandten zur EU-weiten Anwendung, die zwar vom Grundsatz positiv für Berufspendler und Arbeitgeber sind, im Detail jedoch auch markante Themen anders als früher üblich regeln, die sowohl betroffene Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer wissen sollten.

Wir beschäftigen uns in der Großregion mit grenzüberschreitenden Themen der Besteuerung sowie des Arbeits- und Sozialrechts in der praktischen Anwendung und beraten unsere Mandanten tagtäglich in diesen Themen mit unseren Experten. Aufgrund der hohen Nachfrage bieten wir seit kurzem interessierten Unternehmen individuelle Inhouse-Seminare an, in denen Personalverantwortliche und betroffene Arbeitnehmer über den aktuellen Stand informiert werden.

Gerne unterhalten wir uns mit interessierten Unternehmen über ein entsprechendes Seminarangebot und stellen ein individuelles Paket zu attraktiven Konditionen zusammen. Melden Sie sich noch heute, die Möglichkeiten lohnsteuerlich rückwirkend auf das Jahr 2010 zu reagieren bestehen nicht mehr lange. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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