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Arbeiten in Luxemburg - Praktische Expertentipps von LC Partners S.A.

02.12.200908:51 UhrWerbung, Consulting, Marktforschung

(openPR) Im Rahmen grenzüberschreitender Tätigkeiten müssen sich Unternehmer oftmals anderen Herausforderungen stellen, als in ihrem Herkunftsland. Dies verunsichert und hält deutsche Betriebe häufig davon ab, ihre Arbeiten und Dienstleistungen z.B. im nahen und lukrativen Großherzogtum Luxemburg zu verrichten.



Aus diesem Grund hat der Wirtschaftsförderungsverband Untere Saar e.V. (WFUS) zusammen mit LC Partners S.A., einem Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen aus Luxemburg, sowie deren Beratungspartnern ALEGIS GmbH Steuerberatungsgesellschaft (vertreten in Deutschland und Luxemburg) und der luxemburgischen Rechtsanwaltskanzlei Pierre Thielen Avocats, am 24.11.2009 im Hause der inexio KGaA in Saarlouis eine Abendveranstaltung durchgeführt, um über Wissenswertes zum Thema grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in Luxemburg zu informieren.

Die zahlreich erschienenen Gäste aus den Bereichen Handwerk, Mittelstand und Einzelhandel, wie auch Vertreter von Großbetrieben, Banken und Freiberufler hatten dabei die Gelegenheit aus der Veranstaltung wertvolle, praktische Tipps zu alltäglichen grenzüberschreitenden Themen mitzunehmen. Im Rahmen kurzer Präsentationen informierten erfahrene Experten z.B. über die richtige Mehrwertsteuerhandhabung im grenzüberschreitenden Geschäft, die Vorgehensweise zur korrekten Rechnungsstellung und Forderungseintreibung in Luxemburg sowie über die ordnungsgemäße Entsendung von Mitarbeitern und sonstiges Wissenswertes rund um unser Nachbarland.

Das Fazit des Abends war: Trotz Wegfalls der Grenzen innerhalb der EU bleiben viele Hürden für grenzüberschreitend tätige Unternehmer bestehen. Sei es die richtige und administrativ einfache Handhabung der Mehrwertsteuer, zu der es ab dem 1.1.2010 wichtige Neuerungen zu beachten gilt, sei es die Entsendung von Arbeitskräften ins Ausland oder aber der bevorstehenden Anpassung des deutsch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommens (besonders wichtig für deutsche Grenzgänger in Luxemburg und in beiden Ländern niedergelassene Unternehmer). Es ist nach wie vor nicht einfach, das Richtige zu tun. Die Inanspruchnahme erfahrener und gut ausgebildeter Berater wird sich unter dem Strich auch zukünftig für betroffene Unternehmer lohnen.

Interessierten Unternehmern, die aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl nicht teilnehmen konnten oder verhindert waren, bieten die Veranstalter gerne an, sie auf die Einladungsliste künftiger Informationsveranstaltungen zum Thema Luxemburg aufzunehmen. Hierzu genügt eine Nachricht per Mail an E-Mail. Allgemeine Kontaktdaten sowie weiterführende Informationen sind im Internet unter www.lcpartners.lu zu finden.

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