Zebrastreifen sind kein Schutz für Radfahrer
(openPR) Berlin, 10. Januar – Trotz eines Zebrastreifens müssen Radfahrer beim Überqueren einer Straße besonders aufpassen. Die Verbraucherzeitschrift „Guter Rat“ weist in einem am Montag vorab veröffentlichen Bericht ihrer Februar-Ausgabe (Heft 2/2011) darauf hin, dass Radfahrer auf Fußgängerüberwegen keine Vorfahrt vor Autos haben. Sie müssen vielmehr absteigen und ihr Rad schieben – oder kommende Autos zunächst vorbeilassen. Beachten sie diese Vorschrift nicht und kollidieren mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, so trifft sie mindesten eine 50-prozentige Mitschuld an dem Unfall, heißt es in der Verbraucherzeitschrift.
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