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PKV muss LASIK bezahlen

10.01.201108:52 UhrGesundheit & Medizin
Bild: PKV muss LASIK bezahlen
Dr. Alexander T. Schäfer
Dr. Alexander T. Schäfer

(openPR) Zwei jüngere Gerichtsentscheidungen bestätigen den sich seit einiger Zeit bereits abzeichnenden Trend, wonach die Privaten Krankenversicherer (PKV) die Kosten für eine sogenannte Laser-in-situ-Keratomileusis (LASIK) erstatten müssen. Obwohl in den vergangenen Jahren immer mehr Gerichte die Kostenübernahme bejaht hatten, steht hierzu eine höchstrichterliche Entscheidung bis heute aus. Dies liegt vor allem daran, dass die Versicherer eine solche immer zu verhindern wussten, indem sie die Kosten letztlich doch erstatteten und somit der Klage den Grund entzogen.

Nunmehr hat zum einen das Amtsgericht Mannheim mit Urteil vom 09.07.2010 (12 C 357/09) die Ersatzpflicht der Kosten aufgrund der Bedingungen der Privaten Krankenversicherung bejaht. Zum anderen obsiegte ein Kläger vor dem Landgericht Dortmund mit Urteil vom 29.11.2010 (2 S 32/1). Im letzteren Fall ist bemerkenswert, dass es sich um ein Anerkenntnisurteil handelte, der Versicherer somit im Klageverfahren seine Pflicht zur Kostenübernahme anerkannt und damit eine schriftliche Begründung des Urteils – von der eine Signalwirkung für andere Fälle befürchtet wurde – verhindert hat.

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