Private Krankenversicherung muss Augenlaser-OP zahlen
(openPR) Verlangt ein privat Krankenversicherter die Kostenübernahme für eine Aogen-OP - konkret einer Lasik-Operationen (Laser in situ Keratomileusis), muss die PKV die Kosten übernehmen. Die privaten Krankenkassen vermeiden seit geraumer Zeit die Herbeiführung einer höchstrichterlichen Entscheidung, da sie erhebliche Gründe für eine für sie negative Entscheidung durch den BGH haben. Aus diesem Grunde werden Rechtsmittel von den privaten Krankenkassen zurück genommen oder eben Anerkenntnisse im Rechtsmittelverfahren erklärt.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich Mitglieder des zuständigen Spruchkörpers beim BGH (IV Senat) bereits öffentlich kritisch mit dem Verhalten zur Vermeidung einer Grundsatzentscheidung auseinander gesetzt haben.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Kai Wiegand, Gießen
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