(openPR) Ende 2010 schrieb die DIG Ihre Anleger an und teilte beiläufig mit, dass das Geschäftsfeld neben den Immobilien auch auf „erneuerbare Energien“ ausgedehnt werden soll. Was als allgemeine Mitteilung in Anschreiben an die Anleger dargestellt wird, entpuppt sich als weitereichende Änderung des Gesellschaftsvertrages. Der Investitionszweck und die angepriesene Sicherheit von Immobilien wird grundlegend geändert. Es wird durch die Geschäftsführung nicht dargestellt, in welchem Umfang das neue Geschäftsfeld das bisherige ergänzen oder vielleicht sogar verdrängen soll. Auf dem eher zweifelhaften Markt der „erneuerbaren Energien“ konnten sich in den letzten Jahren nur wenig Unternehmen halten, viele gingen in die Pleite. Dieser Markt birgt daher erhebliche Investitionsrisiken für den Anleger. Zudem legt die Geschäftsführung in ihrem Schreiben nicht dar, in welche Unternehmen die Investitionen erfolgen sollen. Aus den hier bekannten Mittelverwendungsnachweisen lässt sich schon nicht entnehmen, wie die Geschäftsführung der DIG das Geld der Anleger bereits bisher in Immobilien investiert hat. Das Zahlenmaterial ist hierzu völlig unergiebig. Die Erweiterung auf ein neues Geschäftsfeld halten wir daher nicht für angebracht, zumal sich daraus auch weitreichende Änderungen des Investitionsplanes der Gesellschaft ergeben. Hierzu macht die DIG aber bisher keine Angaben.
Die Anleger sollen sich bis zum 20.01.2011 entscheiden. Diese Frist ist aufgrund der vergangenen Feiertage und den fehlenden Informationen viel zu kurz bemessen.
„Wir können den Anlegern der DIG Premium Select GbR und der DIG Premium Select GbR 2 letztendlich nicht zur Erweiterung des Geschäftsfeldes der DIG auf die „erneuerbaren Energien“ raten“, so Rechtsanwalt Manfred Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte „Die Gefahren eines Totalverlustes erachten wir vor dem Hintergrund eines bisher nicht vorgelegten Investitionskonzepts als erheblich“.







