(openPR) Wiesbaden, 20.12.2010 - Durch die Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird für viele Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten zwingend erforderlich. Das BDSG sieht eine Bestellung vor, wenn mehr als 9 Personen dauerhaft mit personenbezogenen Daten arbeiten oder Verfahren im Einsatz sind, die einer Vorabkontrolle unterliegen (§ 4 ff. BDSG). Die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten umfassen rechtliche, technische, organisatorische, pädagogische und kommunikative Fähigkeiten.
Die DeuDat Datenschutz für Deutschland GmbH bietet im Rahmen einer Ausbildung an, diese Fähigkeiten im Dualen System zu erlangen und damit den unternehmerischen Anforderungen gerecht zu werden. Sie erhalten regelmäßig die notwendige Theorie in praxisnahen vier-Augen-Schulungen. Ihr Mitarbeiter kann das Wissen in den darauffolgenden Wochen zwischen den Modulen in Ihrem Unternehmen umsetzen. Die eigenentwickelten Ergebnisse schaut sich DeuDat in der Folgeschulung in individuellen und persönlichen Gesprächen gemeinsam an und lässt ihre Erfahrung darauf wirken.
So bleibt das vollständige Wissen bei Ihnen im Haus. Und Ihr Datenschutzbeauftragter hat während seiner Ausbildung Ihr Unternehmen auf ein angemessenes und rechtssicheres Niveau etabliert.
Die Ausbildung findet berufsbegleitend statt und hat einen individuellen Praxisbezug. Durch die Betreuung der DeuDat kann der Mitarbeiter ab dem ersten Tag der Ausbildung rechtskräftig bestellt werden. Der offizielle Fachkundenachweis wird am Ende der Ausbildung gegen Prüfung ausgehändigt. Den individuellen Rahmenlehrplan, Kosten und Dauer der Ausbildung erhalten die bei der DeuDat auf Anfrage. Soviel sei gesagt: der intern bestellte Datenschutzbeauftragte ist gegenüber dem externen Vertrag günstiger.











