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DeuDat: Videoüberwachung & Datenschutz an Tankstellen – Muss das denn sein?

13.12.201010:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: DeuDat: Videoüberwachung & Datenschutz an Tankstellen – Muss das denn sein?
DeuDat Datenschutz für Deutschland
DeuDat Datenschutz für Deutschland

(openPR) Wiesbaden, 13. Dezember 2010 – Bei nur zwei Kameras auf meiner Tankstelle brauche ich einen Datenschutzbeauftragten? Auch wenn meine Angestellten mit der Videoüberwachung einverstanden sind? Und nicht alle Bereiche flächendeckend überwacht sind?



Dr. Stefan Brink, Leiter des nicht-öffentlichen Bereichs beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz beantwortete am vergangenen Freitag zu Gast bei der DeuDat Datenschutz für Deutschland GmbH in Wiesbaden viele Fragen zum Thema Datenschutz an Tankstellen. Dabei stellte er zuerst einmal deutlich fest, dass das Thema Videoüberwachung ein vollkommen berechtigtes Thema für die Pächter einer Tankstelle ist und der Einsatz moderner Überwachungstechniken grundsätzlich gestattet ist. Einzige Voraussetzung dafür ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Und das ist zumindest in Rheinland-Pfalz nicht wegzudiskutieren.

Die Ideen der Betreiber und Pächter aus dem Publikum waren kreativ und wurden rege mit Dr. Brink und Herrn Mario Arndt, Geschäftsführer der DeuDat Datenschutz für Deutschland GmbH im Podium diskutiert. Der Leiter für den privaten Bereich des Landesbeauftragten für den Datenschutz hat sachlich, bestimmt und mit juristischer Begründung festgehalten, dass ein Datenschutzbeauftragter dann bestellt werden muss, wenn eine Videoüberwachung existiert. Die Grundlage dafür ist die sogenannte Vorabkontrolle. Eine Person mit ausreichender Fachkunde und notwendiger Zuverlässigkeit muss als bestellter Datenschutzbeauftragter diese Kontrolle vor Inbetriebnahme durchführen und eine regelmäßige Überprüfung vornehmen. Auf den Papierkram lege er keinen so großen Wert, vorhanden müssen die Dokumente jedoch sein, sagte Herr Dr. Brink. Damit meinte er das Verfahrensverzeichnis, den Maßnahmenkatalog und die jährlichen Tätigkeitsberichte des Datenschutzbeauftragten. Weiter sagte er: „Auf die Praxis und den Schutz der Privatsphäre der Mitarbeiter und Kunden kommt es an!“. Auch Persönlichkeitsrechte müssen den Betreiberinteressen entgegengestellt werden. Das betrifft zum Beispiel die Länge der Aufzeichnung: „48 Stunden maximal.“, so Dr. Brink.

Neben Herrn Lange von der Mobotix AG, der uns über neue Kameratechniken informierte und für ein Plädoyer zum Schluss noch einmal das Wort ergriff, vermittelte uns Herr Fridolin Remer, Berater bei der DeuDat Datenschutz für Deutschland GmbH das authentische Gefühl, eine praktikable und handwerklich orientierte Lösung zu haben. Die DeuDat stelle dabei Mitarbeiter als externe Datenschutzbeauftrage, welche sich auf den Bereich Tankstellen spezialisiert haben, für 390 Euro im Jahr zur Verfügung. Diese handeln nach einem zweistufigen Konzept, welchen mit Herrn Brink abgestimmt ist.

Am Ende der Veranstaltung, welche den vorgesehenen Zeitrahmen um zwei Stunden sprengte, waren sich alle einig: Ist eine Videokamera installiert – muss ein Datenschutzbeauftragter her. Ist dieser nicht bestellt, wird wie aktuell auch schon geschehen, mit mindestens 2000 Euro sanktioniert. Wiederholungen werden verdoppelt.

Da der Datenschutzbeauftragte nicht gleich der Pächter oder Betreiber sein darf, die Mitarbeiter, im Falle einer Bestellung einen hohen Kündigungsschutz genießen und die Schulungsaufwände regelmäßig und kostenintensiv sind, waren die meisten Besucher sichtlich erleichtert, als Herr Arndt nach einem informationsreichen Abend den Preis von 390 Euro im Jahr nannte. Dieser relativiert sich deutlich durch die dahinterstehenden Arbeiten und Verpflichtungen.

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