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EGMR verteidigt Religionsfreiheit

20.12.201008:42 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Gerichtlich bestätigt: Das Moskauer Verbot von Jehovas Zeugen ist illegal

Strasbourg (Frankreich) — Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte am 10. Juni 2010 im Fall Jehovas Zeugen in Moskau ./. Russland ein Urteil zum Schutz der Religionsfreiheit in Russland gefällt. Daraufhin beantragte Russland am 9. September 2010 die Verweisung des Falls an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs. Am 13. Dezember 2010 gab ein Ausschuss der Großen Kammer bekannt, dass dieser Antrag abgewiesen wurde. Das ursprüngliche Urteil des EGMR zum Schutz der Religionsfreiheit ist damit rechtskräftig.



Dieses Urteil setzt den Schlussstrich unter ein Verfahren, das über 15 Jahre hinweg verschiedene Gerichte beschäftigt hat. Im Laufe der 1990er-Jahre hatte man vier Strafverfahren gegen Jehovas Zeugen angestrengt. Sie wurden aber durchweg abgewiesen, weil die Zeugen Jehovas nichts Ungesetzliches getan hatten. Danach strengte man eine Zivilklage vor dem Bezirksgericht Golowinski an mit dem Ziel, die Moskauer Gemeinde von Jehovas Zeugen aufzulösen. Im Jahr 2001 wurde auch dieser Fall abgewiesen. Als der Kläger in Berufung ging, ordnete das Berufungsgericht jedoch die Wiederaufnahme des Verfahrens an, und drei Jahre später erkannte das Bezirksgericht Golowinski auf ein Verbot der Tätigkeit der Religionsgemeinschaft in Moskau. Jehovas Zeugen legten nun ihrerseits beim EGMR Berufung ein. Mit seinem Urteil vom 10. Juni erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig, dass die Rechte der Gemeinschaft von 10.000 Gläubigen in Moskau grob verletzt wurden. Das Gericht verfügte, dass sowohl allgemeine als auch spezifische Maßnahmen zu ergreifen seien, um „die Auswirkungen“ des Verbots, „so weit dies möglich ist, wieder auszugleichen“.

Vasily Kalin, Vorsitzender des Verwaltungszentrums von Jehovas Zeugen in Russland, sagte dazu: „Der Ausdruck ‚allgemeine … Maßnahmen‘ zeigt an, was der Gerichtshof erwartet: Dass Russland mehr tun wird, als nur Schadenersatz zu zahlen und den Rechtsstatus der Religionsgemeinschaft wiederherzustellen.“ Er fügte hinzu: „Der russische Justizminister unterstrich erst vor Kurzem Russlands Verpflichtung, die rechtswirksamen Urteile des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen. Wir hoffen, dass man unseren Glaubensbrüdern in Moskau und in ganz Russland jetzt ermöglicht, ihren Glauben friedlich zu praktizieren.“

Medienkontakt:
Grigory Martynov (Russland), Telefon +7 812 702 2691
European Association of Jehovah’s Christian Witnesses (Belgien), Telefon + 32 2 782 0015
J. R. Brown (USA), Telefon +1 718 560 5600
Wolfram Slupina (Deutschland), Telefon 06483 413110, Telefax 06483 413100, E-Mail

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