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Kündigung wegen fehlendem Xing-Profil?

Bild: Kündigung wegen fehlendem Xing-Profil?

(openPR) Für viele Menschen gehören neue Medien wie Facebook, Twitter oder Xing inzwischen zum Alltag.
Aber auch immer mehr Unternehmen erkennen die Chancen, die sogenannte „Social Media“-Plattformen bieten. Enterprise 2.0 heißt der Trend, die ursprünglich privat genutzten Angebote auch in der Arbeitswelt zu nutzen.
Dabei beschränkt sich der Einsatz nicht nur auf die Außendarstellung, neue Medien werden auch verstärkt für die innerbetriebliche Kommunikation genutzt.
So erwarten manche Unternehmen, dass ihre Mitarbeiter ein Xing-Profil anlegen oder das interne Wikipedia nutzen.

Was passiert aber, wenn sich die Mitarbeiter weigern?
Können Sie abgemahnt oder sogar gekündigt werden?
Und wie kann eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema aussehen?

Die Entwicklung zum Enterprise 2.0 bedeutet auch, dass die Grenze zwischen Privatsphäre und Arbeitswelt immer durchlässiger wird.

Zu diesen Themen findet am 14. und 15. Februar 2011 eine Tagung der GS Consult GmbH statt, die sich an Betriebsräte und Personalverantwortliche richtet.

Als Fachreferent wird Tjalf Nienaber, Leiter der HRnetworx Holding, und Giovanni Scuirba, Geschäftsführer sprechen.

Nähere Informationen und Anmeldung unter www.gsconsult.de

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