openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Brauchen wir ein digitales Testament?

07.06.201317:38 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Brauchen wir ein digitales Testament?

(openPR) Haben Sie schon ein digitales Testament? Nein? Vielleicht sollten Sie sich darüber einmal Gedanken machen.

Jeder von uns hat heutzutage verschiedene Online-Profile. Sei es beruflich, sei es privat. XING, LinkedIn, Google+, Facebook, WKW oder wie sie alle heißen.

Oftmals kennen die Angehörigen nicht einmal alle Profile im Netz. Ganz zu schweigen von den Zugangsdaten. Und wer kümmert sich nach dem Tod darum?

Für diesen Fall gibt es zurzeit noch keine festen Lösungen. Das Thema kommt erst nach und nach an die Oberfläche. Zum Beispiel durch Geschichten von automatischen Geburtstagshinweisen per E-Mail: „Möchten Sie Max Mustermann zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren?“ Nein, möchte ich nicht, weil Max leider vor längerer Zeit verstorben ist.

Der Gesetzgeber hat sich noch keine Gedanken zu diesem Thema gemacht.

Verschiedene Plattformbetreiber bieten bereits Möglichkeiten an.

Twitter und LinkedIn löschen gegen Vorlage des Totenscheins Profile. Facebook ermöglicht mittlerweile einen so genannten Gedenkmodus als Trauerhilfe. Google bietet neuerdings eine so genannte Nachlass-Automatik an. Der Profilinhaber kann selbst einstellen, dass nach einer festlegbaren Inaktivität eine SMS an eine festgelegte Nummer gesendet wird. Erfolgt darauf keine Reaktion, kann eingestellt werden, dass das Profil automatisch gelöscht wird. Die Praxistauglichkeit solcher Modelle muss sich aber erst noch erweisen.

Unser Tipp

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass nach Ihrem Tod alles im Netz nach Ihrem Willen erledigt wird, dann legen Sie diese Wünsche in einem Testament fest. Dort können (sollten) dann auch die Zugangsdaten für die Erben hinterlegt werden. Aber Vorsicht: Ändern sich die Zugangsdaten, müssen Sie auch das Testament ändern. Alles nicht so einfach also.

Vielleicht gibt es ja durch die beginnende gesellschaftliche Diskussion auch bald einen Standard durch die Diensteanbieter oder eine gesetzliche Regelung, die sich des Themas annimmt.

Und was ist mit den beruflichen Profilen? Der Umgang mit diesen sollte ohnehin von Anfang an direkt mit dem Arbeitgeber geregelt werden. Schließlich ist auch bei Kündigung zu vereinbaren, wer was mit dem beruflich genutzten Profil machen darf.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 725266
 128

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Brauchen wir ein digitales Testament?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Testament schreiben: Diese Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einem NotarBild: Testament schreiben: Diese Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einem Notar
Testament schreiben: Diese Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einem Notar
Bettina Selzer, Notar in Frankfurt, erklärt die Unterschiede zwischen selbst geschriebenem Testament, dem Testament mit Beratung beim Rechtsanwalt und dem notariell beurkundeten Testament. Frankfurt, 14. Mai 2020 - Ratgeber zum Thema Testament sind im Internet vielfach zu finden. Formulare und Bücher ergänzen das umfangreiche Angebot, wenn man sein Testament …
Bild: Damit der letzte Wille zählt – was beim Testament zu beachten istBild: Damit der letzte Wille zählt – was beim Testament zu beachten ist
Damit der letzte Wille zählt – was beim Testament zu beachten ist
Köln, 8. November 2012. Obgleich man das Thema Testament gerne verdrängt, kann es wichtig sein, sich frühzeitig damit zu befassen. Denn: Häufig wird der letzte Wille eines Menschen nicht erfüllt, da er diesen gar nicht erst festgelegt hat oder aber das Testament notwendige Kriterien nicht erfüllt. Peter Konrad, ROLAND-Partneranwalt und Fachanwalt für …
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei der Erstellung eines Berliner TestamentsBild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei der Erstellung eines Berliner Testaments
GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei der Erstellung eines Berliner Testaments
Im Todesfall soll der Ehepartner finanziell abgesichert sein. Das wünschen sich viele Ehepaare und erstellen daher ein gemeinschaftliches Testament, auch Berliner Testament genannt. Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet in der Regel, dass der Ehepartner die Hälfte und die Kinder den Rest des Nachlasses …
Bild: OLG Köln: Testament mit schreibungewohnter Hand gültigBild: OLG Köln: Testament mit schreibungewohnter Hand gültig
OLG Köln: Testament mit schreibungewohnter Hand gültig
Auch ein mit der schreibungewohnten Hand erstelltes Testament kann wirksam sein. Das hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 3. August 2017 entschieden (Az.: 2 Wx 149/17). Neben einem notariellen Testament kann die letztwillige Verfügung auch handschriftlich verfasst werden. Dazu muss es von vorne bis hinten vom Erblasser geschrieben und unterschrieben …
Bild: Eigenhändiges Testament trotz starker Sehschwäche gültigBild: Eigenhändiges Testament trotz starker Sehschwäche gültig
Eigenhändiges Testament trotz starker Sehschwäche gültig
Eigenhändiges Testament trotz starker Sehschwäche gültig Trotz einer starken Sehschwäche kann ein eigenhändiges Testament immer noch gültig erstellt werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Neuss hervor (Az.: 132 VI 46/16). Ein Testament kann notariell oder auch eigenhändig erstellt werden. Ein eigenhändiges Testament muss vom Anfang bis zum …
Bild: OLG Frankfurt: Fortbestand eines gemeinschaftlichen Testaments trotz ScheidungBild: OLG Frankfurt: Fortbestand eines gemeinschaftlichen Testaments trotz Scheidung
OLG Frankfurt: Fortbestand eines gemeinschaftlichen Testaments trotz Scheidung
Ein gemeinschaftliches Testament kann auch nach der Scheidung der Ehe unter bestimmten Umständen seine Gültigkeit behalten. Das hat das OLG Frankfurt entschieden (Az.: 20 W 520/11). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In einem gemeinschaftlichen Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html)oder …
Bild: KG Berlin: Kein Widerruf eines Testaments per E-MailBild: KG Berlin: Kein Widerruf eines Testaments per E-Mail
KG Berlin: Kein Widerruf eines Testaments per E-Mail
Wer ein Testament erstellt, muss gewisse formelle Vorschriften beachten, damit es wirksam ist. Das gilt auch für den Widerruf eines Testaments, wie ein Urteil des KG Berlin zeigt (Az.: 6 W 64/15). GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein handschriftliches Testament kann nur dann …
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung mit der Erstellung eines wirksamen TestamentsBild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung mit der Erstellung eines wirksamen Testaments
GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung mit der Erstellung eines wirksamen Testaments
Wer seinen Nachlass nach seinen Vorstellungen regeln möchte, erstellt ein Testament. Doch es lauern verschiedene Fallstricke, die dazu führen können, dass das Testament unwirksam ist. Hinterlässt der Erblasser keine letztwillige Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge. Wer seinen Nachlass anders verteilen möchte als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht, …
Testament in Thailand - richtig vererben
Testament in Thailand - richtig vererben
thairecht.com Thai Testament oder reicht ein deutsches Testament aus ? Jeder der in Thailand Vermögen in Form von Immobilien, Bargeld oder Fahrzeugen besitzt, sollte sich darüber Gedanken machen, was mit diesen Dingen nach seinem Tod passieren soll. Um sicherzustellen, dass nach dem Ableben die Richtigen bedacht werden und diese so unkompliziert wie …
Thai Testament - richtig vererben in Thailand
Thai Testament - richtig vererben in Thailand
Testament in Thailand Wer in Thailand Werte in Form von Immobilien, Sparbüchern, Autos oder Motorrädern geschaffen hat, der sollte, um im Falle seines Ablebens sicherzustellen, dass auch die richtigen Personen als Erben bedacht werden, ein thailändisches Testament abschließen. Dies sollte auch dann abgeschlossen werden, wenn bereits ein Testament in …
Sie lesen gerade: Brauchen wir ein digitales Testament?