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Testament in Thailand - richtig vererben

17.09.201209:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) thairecht.com

Thai Testament oder reicht ein deutsches Testament aus ?
Jeder der in Thailand Vermögen in Form von Immobilien, Bargeld oder Fahrzeugen besitzt, sollte sich darüber Gedanken machen, was mit diesen Dingen nach seinem Tod passieren soll. Um sicherzustellen, dass nach dem Ableben die Richtigen bedacht werden und diese so unkompliziert wie möglich an den Besitz des Nachlasses zu gelangen, sollte in Thailand ein Testament über das sich in Thailand befindliche Vermögen errichtet werden. Es ist durchaus möglich mehrere Testament in unterschiedlichen Ländern über die dortigen Vermögenswerte zu haben, so sollte ein nach den gesetzlichen Vorschriften Deutschlands errichtetes Testament die dortigen Vermögensnachfolge regeln, parallel hierzu ein Thai Testament den sich in Thailand befindlichen Besitz.


Weiterhin sollte ein Testament in Thailand nach den hiesigen gesetzlichen Vorschriften errichtet werden. Dies hat den Vorteil, dass man den Erben hierdurch viel Zeit und Geld erspart und diese nicht eventuell langjährige Gerichtsverfahren auf sich nehmen müssen um in den Besitz des Erbes zu gelangen.

Gerade auch im Bereich des Immobilienbereichs sollte man bspw. im Rahmen einer 30jährigen Landpacht daran denken sich die Möglichkeit des „Vererbens“ in den Pachtvertrag mitaufnehmen zu lassen. Ist dies nicht der Fall, so fällt das Grundstück nach dem Tod des Pächters an den Eigentümer zurück, denn der Vertrag ist nur zwischen diesem und dem Grundstückseigentümer zustande gekommen. Man sollte daher darauf achten, dass man eine entsprechende Restlaufzeit eines Pachtvertrags weiter vererben kann. Zwischen einem deutschen Testament und einem thailändischen bestehen Unterschiede. Wenn lediglich ein nach deutschem Recht erstelltes Testament vorhanden ist, so werden die Erben eventuell einen Erbschein unter mit Wirkung des zuständigen Nachlassgerichts erstreiten müssen. Hierdurch entstehen nicht unerhebliche Kosten beispielsweise für die Beauftragung eines Anwalts, Übersetzungen und Beglaubigungen. Selbiges Problem wird sich auch dann ergeben, wenn das Testament nicht ordnungsgemäß nach thailändischen Vorschriften zustande gekommen ist

Wenn kein Testament oder lediglich ein unwirksames Testament vorhanden ist, so gilt die gesetzliche Erfolge nach thailändischem Recht, bzw. das Vermögen wird solange eingefroren, bis Klarheit über die Nachlassregelung besteht.
Es ist daher sehr ratsam für sich in Thailand befindliches Vermögen ein Testament zu erreichten.
Grundsätzlich bestehen 3 Möglichkeiten, in Thailand ein Testament zu errichten. Bei all diesen Varianten muss der Erblasser bestätigen, dass er im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.
Handgeschriebenes Testament
Der Erblasser kann ein handgeschriebenes Dokument erstellen, in welchem er über seine Vermögenswerte verfügt und bestimmt, wer nach seinem Ableben diese erhalten soll. Dies eigenhändig geschriebene Testament ist mit dem allseits bekannten deutschen Testament vergleichbar.
Problematisch an dieser Form des Testaments wird jedoch in der Regel sein, dass es lediglich in deutscher Sprache und nicht in Thai abfasst ist.
Im Erbfall entstehen dann wiederum Kosten für die Übersetzungen, Beglaubigungen etc.

Wenn ein Testament nicht ordnungsgemäß hinterlegt ist, besteht ebenfalls immer die Gefahr, dass dies im Erbfall nicht auffindbar ist.
Ein handgeschriebenes Testament ist mit Sicherheit eine sehr kostengünstige Variante, die allerdings naturgemäß einige Risiken beinhaltet.
Schließlich werden oftmals Vermögenswerte nicht so detailliert beschrieben, bzw. Erben nicht ordnungsgemäß benannt.
Testament vor Zeugen
Eine weitere Alternative ist ein durch 2 Zeugen gegengezeichnetes Dokument.
Dieses Dokument, das in Gegenwart von 2 Zeugen verfasst wird, kann maschinell geschrieben sein, muss jedoch eigenhändig unterschrieben vom Erblasser und den beiden Zeugen sein.
Hinterlegung beim Amphoe
Weiterhin gibt es die Möglichkeit, bei der entsprechenden kommunalen Verwaltung (Amphoe) des Wohnsitzes ein Testament zu machen und dieses dort zu hinterlegen.
Anwaltliches Testament
Schließlich gibt es die Möglichkeit ein Testament durch einen Anwalt erstellen zu lassen und dieses dann auch dort zu hinterlegen.
Dies birgt den Vorteil, dass man sicher sein kann, dass das Testament ordnungsgemäß zustande kommt, es ordnungsgemäß hinterlegt werden kann und der Anwalt sich im Erbfalle auch um die Verteilung des Erbes kümmern wird. Weiterhin wird der Anwalt den Erblasser auch ausführlich beraten und ihm sämtliche Optionen im Umgang mit dem Nachlass aufzeigen.
Diese Kolumne soll einen groben Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten des thailändischen Vermögens im Todesfall geben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen gerne für Nachfragen unter E-Mail oder www.thairecht.com zur Verfügung.

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