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Staatliche Förderung über WeGebAU wird beschränkt

29.11.201011:14 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Zahlreiche nationale und internationale Institutionen fördern unter bestimmten Bedingungen Weiterbildung. Um der Wirtschaftskrise zu begegnen, wurde 2009 und 2010 die Förderung über das WeGebAU Programm erweitert. Diese Öffnung endet zum 31.12. 2010.

WeGebAU ist die Abkürzung für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen“. Ursprünglich fördert die Arbeitsagentur mit dem WeGebAU Programm gering qualifizierte Mitarbeiter. Gering qualifiziert ist, wer über keinen Berufsabschluss verfügt oder seit mindestens vier Jahren an- bzw. ungelernte Tätigkeiten ausübt. Arbeitnehmer über 45 Jahren können WeGebAU in Anspruch nehmen, wenn sie in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten tätig sind.

Mit dem Konjunkturpaket II erweiterte die Bundesregierung das WeGebAU Programm. 2009 und 2010 konnten auch Mitarbeiter die Unterstützung in Anspruch nehmen, deren Berufsabschluss mehr als vier Jahre zurücklag und die in dieser Zeit keine andere aus staatlichen Mitteln geförderte Weiterbildung absolviert hatten.

Ab Januar 2011 wird das WeGebAU Programm wieder auf die ursprünglichen Zielgruppen beschränkt. Eine Förderung nach den erweiterten Bedingungen ist dann nur möglich, wenn die Weiterbildung spätestens im Dezember 2010 startet. Das gleiche gilt für Unternehmen, die interne Weiterbildungen durchführen. Bei stw unisono training+consulting GmbH, der ehemaligen TQU Akademie GmbH, beginnen einige Ausbildungen noch in diesem Jahr, zum Beispiel zum externen Qualitätsauditor oder zum Reklamationsmanager.

Nähere Informationen unter www.stw-unisono.com/azwv.

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