(openPR) Bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche verbringt jeder vollzeitbeschäftigter Angestellter mehr als die Hälfte seiner aktiven Tageszeit auf seinem Arbeitsplatz. Besonders während der Heizungsperiode sind saubere Büroräume für das Wohlbefinden der Arbeitnehmer und auch ihrer Führungskräfte von großer Bedeutung. Leider ist es nicht immer einfach eine zuverlässige und pflichtbewusste Reinigungskraft für die Büroräumlichkeiten zu finden. Eine Reinigungsfirma dagegen ist gut organisiert und bringt meistens jahrelange Erfahrung mit.
Jede Reinigungsfirma spezialisiert sich besonders auf Arztpraxen- und Büroreinigung. Besonderheiten der Büroreinigung sind der Reinigungsfirma bekannt und werden bei der Arbeit berücksichtigt. Zu diesen Besonderheiten zählen, zum Beispiel, der Wunsch des Kunden, die Arbeitstische nur in dem Fall zu reinigen, wenn sie frei von Unterlagen sind, oder ungewohnte Reinigungszeiten - vor oder nach Büroschluss. Auch eine gewisse Flexibilität wird bei der Büroreinigung verlangt. Wenn Büroräume wegen Überstunden besetzt sind, sollten erst andere Räumlichkeiten gereinigt werden, auch wenn es den gewohnten Reinigungsablauf stört. Eine Reinigungsfirma verpflichtet sich außerdem zu einer gewissen Schweigepflicht, dass Informationen, an die Reinigungskräfte bei Ausführung ihrer Tätigkeit zufällig gelangen können, nicht weitererzählt werden.
Alle Reinigungsfirmen achten darauf, dass an dem zu reinigenden Objekt eine feste Reinigungskraft eingesetzt wird. Es ist nicht nur für die Reinigungskräfte wichtig, weil sie sich für das Objekt verantwortlich fühlen und den Umfang der anfallenden Arbeiten gut einschätzen können. Es spart außerdem die benötigte Zeit und somit auch das Geld und verspricht eine konstant bleibende Qualität der Arbeit.
Büroreinigung, ausgeführt durch eine Reinigungsfirma, wird sicherlich professionell, gründlich und schnell erledigt. Und wenn es doch zu einer Reklamation kommt, findet man bei der Reinigungsfirma einen freundlichen Ansprechpartner, der bei der Problemlösung helfen kann. Im Zweifelsfall wird die, für das Objekt zuständige, Reinigungskraft durch eine andere ersetzt. Außerdem wird die Leistung durch eine Monatsrechnung abgerechnet, es müssen kein Angestelltenverhältnis aufgebaut und keine Gehaltsabrechnungen erstellt werden.





