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Morgan Stanley P 2 Value wird aufgelöst – Sind Verluste für Anleger noch zu vermeiden

27.10.201015:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Morgan Stanley P 2 Value wird aufgelöst – Sind Verluste für Anleger noch zu vermeiden

(openPR) Der offene Immobilienfonds Morgan Stanley P 2 Value wird nunmehr nach zweijähriger Schließung endgültig liquidiert. Offensichtlich sieht die Fondsgesellschaft keine Möglichkeit die Forderungen der Anleger auf Anteilsrücknahme vollumfänglich zu erfüllen.
Anleger müssen nun darauf hoffen, dass die im Portfolio des Immobilienfonds befindlichen Immobilien bestmöglich veräußert werden, um einen Teil ihres an-gelegten Geldes wieder zurückerhalten zu können. Diese Abwicklung wird jedoch vermutlich einige Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen. Bis dahin besteht für Anleger die Ungewissheit über ihren tatsächlichen Verlust.
Viele Anleger fragen sich daher, ob sie auf Verlusten sitzen bleiben müssen ob nicht die beratende Bank oder die Fondsgesellschaft für diese Verluste einstehen müssen.
Abhängig vom Einzelfall kann ein Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Fondsgesellschaft oder die beratende Bank geltend machen. Gerade im Hinblick auf eine Inanspruchnahme der beratenden Bank muss exakt und auf den Einzelfall bezogen geprüft werden, ob diese die Grundsätze der anleger- und anlagegerechten Beratung eingehalten hat oder aber diese verletzt hat.
Ansatzpunkte für eine Verletzung dieser Grundsätze sind u.a. fehlende Hinweise auf Risiken oder die Verharmlosung derselben gegenüber dem Anleger sowie eine nicht erfolgte oder lückenhafte Aufklärung des Bankkunden über die wirtschaftlichen Eigeninteressen der Bank am Vertrieb dieser Anteile, insbesondere über Kick-Back-Zahlungen und Bestandsprovisionen.
Geschädigte Anleger sollten sich daher bei einem im Bank- und Kapitalmarkt-recht spezialisierten Rechtsanwalt über die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die Fondsgesellschaft oder die beratende Bank in ihrem konkreten Einzelfall beraten lassen.

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